Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist in erster Linie keine Versicherung für Dich persönlich, sondern für Deine Hinterbliebenen im Falle Deines Todes. Mit ihr ermöglichst Du Deinen Hinterbliebenen, im Falle Deines Todes, eine finanzielle Unabhängigkeit in Bezug auf Deine Bestattungskosten. Was ist hierbei zu beachten:

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Vor Abschluss einer Sterbeversicherung oder auch Sterbegeldversicherung stellst Du dir die Frage, ob diese überhaupt sinnvoll ist.

2004 wurde das „Sterbegeld“, dass ursprünglich mal von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wurde und für die Beerdigungskosten des Verstorbenen hergenommen werden konnte, abgeschafft. Heutzutage muss man also die Beerdigungskosten meist aus der Erbmasse des Verstorbenen oder, falls diese nicht ausreichen sollte, aus der eigenen Tasche zahlen. Dies kann natürlich, zu einer erheblichen finanziellen Überlastung Deiner Angehörigen führen.

Grabstein, Bestattungsfeier sowie kontinuierliche Grabpflege können, je nach Umfang sehr schnell mehrere Tausend Euro betragen. Die Sterbegeldversicherung sorgt genau hier vor. Solltest Du eine adäquate Versicherungssumme gewählt haben, dazu später mehr, fängt die Sterbegeldversicherung diese Kosten auf, sodass eine finanzielle Belastung Deiner Familie vermieden werden kann.

Wer ist Versicherungsnehmer und wer ist die versicherte Person?

Stirbt die versicherte Person, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder die im Vertrag explizit genannten Begünstigten ausgezahlt.

Sie gehört zu den Produkten der Kapitallebensversicherungen, die jedoch nicht das Ziel einer Rentenzahlung an die versicherte Person hat, sondern eine Einmalzahlung im Todesfall des Versicherten an die Begünstigten.

Bei Abschluss spielt es keine Rolle mehr, wann der Todesfall eintritt, jedoch sollten Wartezeiten beachtet werden.

Aufgrund der Einfachheit des Produktes kann der Abschluss problemlos online erfolgen. Man muss lediglich darauf achten, wer Versicherungsnehmer und wer versicherte Person ist.

Der Versicherungsnehmer ist relativ frei wählbar. Es kann sich hierbei um die versicherte Person selbst oder den Ehepartner oder ein Kind handeln. Gleiches gilt für den Beitragszahler. Versicherte Person ist die Person, die im Todesfall die Auszahlung der Versicherungssumme bedingt.

In den meisten Fällen der Sterbeversicherungen wählen die versicherten Personen sich selbst als Versicherungsnehmer, da der Abschluss dieser Versicherung immer noch ein Tabuthema ist.

Die Versicherungssumme sollte genau überlegt sein. Ist sie zu hoch, zahlt man einen unnötig hohen Beitrag, ist sie zu niedrig, zahlen die Angehörigen im Falle des Todes bei den Beerdigungskosten „drauf“.

Der Beitrag der Sterbeversicherung richtet sich nach der Höhe der Todesfallleistung. Wobei auch Gesundheitszustand und Alter der versicherten Person eine Rolle bei der Beitragshöhe spielen.

Versicherungssumme zwischen 5.000,00 – 10.000,00 €

Dies sind die am häufigsten gewählten Versicherungssummen, wobei dies nach wie vor eine individuelle Frage ist.. Mit der Sterbegeldversicherung hast Du auch die Möglichkeit, deine Beerdigung nach Deinen „eigenen Wünschen“ zu gestalten, da Deine Hinterbliebenen so exakt wissen, wieviel Geld ihnen zur Verfügung steht. Angesichts der laufenden Kosten nach der Bestattung, empfiehlt es sich, über eine höhere Versicherungssumme nachzudenken.

Eine Wartezeit gibt es bei der Sterbegeldversicherung in der Regel immer. Es gibt jedoch vereinzelt auch Anbieter und Tarife ohne Wartezeiten, wobei der Versicherer hier oft einen umfassenden Bericht zum Gesundheitszustand einfordert. Gängig sind also Sterbeversicherungen mit entsprechenden Wartezeiten.

Ein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme besteht demnach erst dann, wenn die entsprechende Wartezeit vorbei ist. Sollte der Versicherungsnehmer vorher versterben, wird keine Versicherungssumme ausgezahlt.

Die Sterbegeldversicherung läuft bis zum Tode der versicherten Person, sodass hier ein lebenslanger Versicherungsschutz besteht.

Die Beitragszahlungsdauer hört jedoch im besten Falle vor dem Ableben des Versicherungsnehmers auf. Sprich, man zahlt ab einem gewissen Alter keine Beiträge mehr, genießt jedoch trotzdem bis zu seinem Lebensende Versicherungsschutz.

Die Beitragszahlungsdauer kann bei Abschluss der Versicherung frei bestimmt werden.

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