Betriebshaftpflichtversicherung für Hundepensionen
Martin Markowsky
Mai 08, 2026


Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Hundepensionen wichtig?
Die Betriebshaftpflicht Hundepension ist unerlässlich, da sie vor finanziellen Schäden schützt, die durch das Betreiben des Hundesitting-Geschäfts entstehen können. Denn auch bei größter Sorgfalt und Vorsicht kann es immer zu Unfällen kommen, bei denen Dritte geschädigt werden. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung kann ein solcher Schaden schnell existenzbedrohend werden. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Hundepensionen jedoch beruhigt arbeiten und sich auf das wesentliche Konzentrieren, die Betreuung der Tiere.
Was sollte in einer Betriebshaftpflicht für Hundepensionen auf jeden Fall abgesichert sein?
In einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hundepensionen sollten auf jeden Fall Schäden abgesichert sein, die durch die versicherte Tätigkeit verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Hunden oder Dritten, die durch den Hund verursacht wurden. Ebenfalls wichtig ist der Schutz vor Schäden durch den Verlust von Schlüsseln oder durch den Diebstahl von Gegenständen. Auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen sollten in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Zudem sollte die Versicherung auch für Schäden aufkommen, die durch fahrlässiges Handeln des Hundesitters oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht wurden.
Leistungsübersicht DOGVERS - Betriebshaftpflichtversicherung für Hundepensionen
Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)
Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
- gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
- an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
- an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
Schäden an Hunden inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Hunden in Obhut gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert. Schäden durch Hunde untereinander sind subsidär mitversichert.
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € - max 500 € je Schadenfall.
Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten alle gesetzlichen Vertreter der Tierpension sowie deren Angestellte.
Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz
Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit.
Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen. Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der
endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.
Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden.
Hier dein Angebot berechnen oder einfach telefonisch beraten lassen
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Betriebshaftpflicht für Hundepensionen?
Die Betriebshaftpflicht für Hundepensionen schützt dich finanziell, wenn es während der Betreuung zu Schäden kommt. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch Hunde oder durch deinen Betrieb entstehen können. Du bist abgesichert, wenn Hunde andere Tiere verletzen, Menschen zu Schaden kommen oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Warum braucht jede Hundepension eine eigene Betriebshaftpflicht?
Sobald du Hunde gewerblich betreust, trägst du die Verantwortung für ihre Sicherheit und das Umfeld. Wenn ein Hund entläuft, einen anderen Hund verletzt oder ein Besucher zu Schaden kommt, können hohe Kosten und Haftungsansprüche entstehen. Die Betriebshaftpflicht schützt deine Hundepension vor finanziellen Risiken und rechtlichen Streitfällen.
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht Hundepension ab?
Versichert sind typischerweise:
- Personenschäden: z. B. Bissverletzung, Sturz, Krankenhauskosten
- Sachschäden: z. B. zerstörte Leine, zerkratzte Türen, beschädigter Zaun
- Vermögensschäden: z. B. Verdienstausfall nach Verletzung
- Schäden durch Hunde während der Betreuung
- Schäden an gemieteten Räumen oder Außenflächen
- Schlüsselverlust, wenn du fremde Anlagen nutzt
Sind auch Schäden versichert, wenn ein Hund einen anderen Hund verletzt?
Ja. Wenn zwei Hunde in deiner Pension aneinandergeraten und es zu Verletzungen kommt, kann der Halter Schadenersatz fordern. Die Betriebshaftpflicht übernimmt solche Ansprüche – auch wenn der Halter selbst eine Hundehaftpflicht hat. Wichtig: Der Anspruch richtet sich oft gegen den Betreiber der Pension, weil die Obhut übergeben wurde.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Hundepensionen?
Die Kosten liegen meist zwischen 30 und 80 € pro Monat.
Der Beitrag hängt ab von:
- Anzahl der gleichzeitig betreuten Hunde
- Größe der Pension (Innen- und Außenbereich)
- Leistungsumfang (z. B. inkl. Tierarztkosten, Schlüsselverlust, Mietsachschäden)
- Zusatzleistungen wie Training oder Gassi-Service
Bin ich auch versichert, wenn Hunde in der Gruppe gehalten werden?
Ja, Gruppenzusammenführung ist in guten Hundepensions-Tarifen einkalkuliert.
Achte darauf, dass Verhaltensrisiken ausdrücklich mitversichert sind – gerade bei Rudelhaltung im Innen- und Außenbereich.
Ist das Gassi-Gehen / Ausführen von Hunden mitversichert?
In den meisten Tarifen ja, aber es sollte ausdrücklich im Leistungsumfang stehen.
Wenn du zusätzlich Einzel-Training oder Hundeschule anbietest, kann ein kombinierter Tarif oder ein Erweiterungsbaustein notwendig sein.
Was passiert, wenn ein Hund entläuft oder vermisst wird?
Die Betriebshaftpflicht kann Kosten für Suchaktionen, Tierarzt, Tierheim, Finderlohn und Schäden durch den entlaufenen Hund übernehmen.
Voraussetzung ist, dass „Obhutschäden“ und „Verletzung der Aufsichtspflicht“ versichert sind.
Reicht die Hundehalterhaftpflicht des Besitzers aus?
Nein. Die private Hundehalterhaftpflicht des Hundehalters deckt keine gewerbliche Betreuung ab.
Sobald der Hund in deiner Obhut ist, bist du verantwortlich. Deshalb ist die Betriebshaftpflicht Hundepension zwingend notwendig.
Martin Markowsky
Versicherungsmakler & Hundeexperte
