Versicherungen für Hundevereine und Hundesportvereine

Die richtigen Versicherungen für Hundevereine oder Hundesportvereine

Betriebshaftpflichtversicherung

Du interessierst dich für eine Betriebshaftpflichtversicherung für deinen Hundeverein oder Hundesportverein? Das ist eine ausgezeichnete Idee, denn wie du sicher weißt, spielt Sicherheit in der Arbeit mit Tieren eine große Rolle. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei unverzichtbar, um dich und deinen Verein vor den finanziellen Folgen von Schadensfällen zu schützen, die im Rahmen eurer Vereinsaktivitäten auftreten können.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich?

Diese Versicherung schützt dich und deinen Verein vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Das können Personen- oder Sachschäden sein, die im Rahmen der Vereinstätigkeiten entstehen. Beispielsweise, wenn ein Hund während des Trainings ausbüxt und ein Auto beschädigt oder jemanden verletzt. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die Schadensregulierung oder die rechtliche Verteidigung, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Für Hundevereine und Hundesportvereine ist eine solche Versicherung besonders wichtig. Ihr arbeitet täglich mit Hunden, und selbst die besterzogenen Hunde können in unerwarteten Situationen reagieren, die zu einem Schaden führen können. Auch die Verletzungsgefahr bei sportlichen Aktivitäten ist nicht zu unterschätzen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt euch die Sicherheit, dass ihr im Falle eines Falles gut abgesichert seid.

Vermögensschadenhaftpflicht für Hundevereine

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Hundevereine aus mehreren wichtigen Gründen von großer Bedeutung. Diese Art von Versicherung schützt den Verein vor finanziellen Verlusten, die durch Fehlverhalten oder Fehler bei der Ausübung der Vereinstätigkeiten entstehen können, insbesondere wenn diese Fehler zu Vermögensschäden bei Dritten führen.

  1. Schutz vor finanziellen Risiken: Im Gegensatz zur allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, konzentriert sich die Vermögensschadenhaftpflicht auf Schäden, die nicht materieller Natur sind. Beispielsweise könnten durch eine fehlerhafte Beratung oder Organisation innerhalb des Vereins finanzielle Verluste für Dritte entstehen.
  2. Rechtssicherheit für Vereinsmitglieder: Da Hundevereine oft Beratung und Schulung in Bezug auf Hundetraining und -pflege anbieten, könnten Fehlinformationen oder unsachgemäße Anleitungen zu Entscheidungen von Hundebesitzern führen, die finanzielle Einbußen zur Folge haben. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt in solchen Fällen den Verein und seine Mitglieder vor rechtlichen Ansprüchen.
  3. Vertrauensbildung bei Mitgliedern und Partnern: Ein Verein, der umfassend versichert ist, vermittelt Mitgliedern, Partnern und der Öffentlichkeit ein höheres Maß an Professionalität und Zuverlässigkeit. Das Wissen, dass der Verein gegen alle Arten von potenziellen Risiken abgesichert ist, kann das Vertrauen in den Verein stärken.
  4. Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse: In der heutigen schnelllebigen und rechtlich komplexen Welt können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die finanzielle Schäden verursachen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen eine wichtige finanzielle Rückendeckung.
  5. Anpassung an spezifische Bedürfnisse: Da jeder Hundeverein seine eigenen spezifischen Aktivitäten und Risiken hat, kann die Vermögensschadenhaftpflicht individuell angepasst werden, um den speziellen Bedürfnissen des Vereins gerecht zu werden.

D&O-Versicherung für Hundevereine/ Hundesportvereine (Absicherung des Vorstands)

Eine D&O-Versicherung, auch bekannt als Manager- oder Organhaftpflichtversicherung, ist für Hundevereine aus verschiedenen Gründen wichtig:

  1. Schutz der Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten: Die D&O-Versicherung bietet Schutz für Personen, die im Verein Entscheidungen treffen und Verantwortung tragen. Sie deckt finanzielle Ansprüche ab, die aus Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten dieser Personen resultieren könnten.
  2. Absicherung gegen persönliche Haftungsrisiken: Ohne eine solche Versicherung könnten Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte im Falle eines Schadens persönlich haftbar gemacht werden, was ihre privaten Vermögen gefährden könnte. Die D&O-Versicherung schützt vor diesem persönlichen finanziellen Risiko.
  3. Erleichterung der Gewinnung qualifizierter Vorstandsmitglieder: Die Aussicht, persönlich für Managementfehler haften zu müssen, kann potenzielle Vorstandsmitglieder abschrecken. Eine D&O-Versicherung kann daher ein wichtiges Argument sein, um qualifizierte und erfahrene Personen für Vorstandspositionen zu gewinnen.
  4. Schutz bei komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen: Die rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für Vereine und deren Verwaltung können komplex sein. Eine D&O-Versicherung schützt die Verantwortlichen vor den finanziellen Folgen von Rechtsverstößen oder Verstößen gegen Vereinssatzungen.
  5. Förderung verantwortungsvoller Entscheidungsfindung: Der Schutz durch eine D&O-Versicherung kann Vorstandsmitglieder ermutigen, Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse des Vereins sind, ohne Angst vor persönlichen finanziellen Konsequenzen.
  6. Reputationsschutz des Vereins: Im Falle eines Rechtsstreits kann die D&O-Versicherung auch dabei helfen, den Ruf des Vereins zu schützen, indem sie die schnelle und professionelle Abwicklung von Ansprüchen unterstützt.

Insgesamt bietet die D&O-Versicherung eine wichtige Absicherung für die Personen, die einen Hundeverein leiten und verwalten. Sie stellt sicher, dass diese Personen ihre Aufgaben im besten Interesse des Vereins wahrnehmen können, ohne das Risiko einer persönlichen finanziellen Belastung.

Die Grundlage ist die sog. Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung. Was ist in unserem eigens für Tierschutzvereine entwickelten DOGVERS- Konzept versichert

Versicherungssummen
5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)

Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
-gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
-an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
-an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen

Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.

Versicherte Personen
Mitglieder des Vorstands und der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft.
Alle Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des Vereins bei Veranstaltungen
Alle Angestellten, Arbeiter und Hilfskräfte für Schäden, die sie im Auftrag für den Verein verursachen.

Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.

Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz

Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken
Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen
Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.

Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden.

Pflegestellen
Mitversichert sind Sach- und Personenschäden in den Pflegestellen mit einer Selbstbeteiligung von 500 € je Schadenfall

Einführen von Hunden aus dem Ausland
Bei der Einführung von Auslandshunden beginnt der Versicherungsschutz an der Grenze zu Deutschland bzw. bei Übergabe auf einem deutschen Flughafen.

Gassigänger
Gassigänger inkl. der Ansprüche der Gassigänger sind mitversichert.

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