Betriebliche Tierversicherung für Mitarbeiter: OP-Versicherung für Hunde und Katzen

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Die betriebliche Tierversicherung für Tierärztinnen, Tierärzte und TFA: Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter optimal absichern und deren treue Begleiter schützen. Ab einer Mindestanzahl von fünf Mitarbeiter profitierst du von unserem flexiblen Bausteinprinzip, das Schutz für bis zu zwei Tiere pro Mitarbeiter bietet – ganz ohne komplizierte Individualisierung. Die betriebliche Tierversicherung bietet deinen Mitarbeitern einen umfassenden Schutz für die Gesundheit ihrer Haustiere. Sie umfasst Leistungen wie Telemedizin und Notoperationen und mildert die hohen Kosten tierärztlicher Behandlungen. Dadurch entlastest du deine Mitarbeiter finanziell und sichert das Wohlergehen ihrer Tiere.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bereits ab 5 Mitarbeiter abschliessbar
  • Absicherung von Hunden und Katzen
  • Für Tiere jeden Alters & Vorerkrankungen
  • Keine Wartezeit
  • OP-Schutz, OP-Schutz Plus, Zahnzusatz, SOS-Schutz
  • Bis zu zwei Tier ohne Mehrbeitrag versicherbar
  • Auszahlung über Sachbezugpauschale an Mitarbeiter
  • direkte Abrechnung zwischen Versicherer und Mitarbeitendem
  • Stärkung der Personalbindung
  • Kostenerstattung von OP´s bei Mitarbeitertieren
  • Postitionierung als attraktiver und sozialer Arbeitgeber
Hund mit Brille Terminbuchung breit schmal

Leistungsbausteine

OP-Schutz – Beitrag 19,99 € p.M.

Scharzer Hund beim Tierarzt in Narkose Hunde OP Versicherung
  • bis zu 2 Tiere (Hund/Katze) ohne Mehrpreis
  • OP-Versicherung mit 5.000,00 € Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung 300,00 €
  • Übernahme bis zur 3-fachen GOT
  • Übernahme Notfallgebühr
  • Nachbehandlung, Verpflegung in Tierklinik bis 15 Tage nach OP
  • 250,00 € für Physiotherapie nach einer OP

OP-Schutz Plus – Beitrag 29,99 € p.M (inkl. OP-Schutz)

Hund in Narkose Betriebliche Hunde OP Versicherung ohne Selbtbehalt
  • bis zu 2 Tiere (Hund/Katze) ohne Mehrpreis
  • Erhöhung der Versicherungssumme auf 7.500,00 €
  • Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0,00 €
  • Übernahme bis zum 3-fachen GOT-Satz
  • Nachbehandlung, Verpflegung in Tierklinik bis 15 Tage nach OP
  • Übernahme Notfallgebühr
  • 250,00 € für Physiotherapie nach einer OP

Zahnzusatz – Beitrag 12,49 € p.M.

Zahnextraktion beim Hund
  • Zahnextraktion bis 500,00 €
  • Zahnfüllungen, Zahnersatz & Zahnkorrekturen bis 500,00 €
  • Zahnreinigung/ Zeinsteinentfernung bis 100,00 €

SOS-Schutz – Beitrag 5,99 € p.M.

Hund mit SOS Tasche im Maul SOS Service Betriebliche Tierversicherung
  • zahlreiche Assistance-Leistungen
  • → Vermittlung Tierpension bei Unfall des VN
  • → Vermittlung und Kostenübernahme des Transports zum Tierarzt bei akuter Erkrankung
  • → Beratungsleistungen bei Tod des Tieres, Auslandsreisen oder steuerlichen Fragen rund ums Tier
  • Kostenlose Nutzung von Telemedizin über Pfotendoctor
  • Leistungen bei Biss fremder Hunde & Schäden durch Giftköder bis 500,00 €

Betriebliche Tierversicherung - Leistungen im Detail

Baustein OP Schutz und OP Schutz Plus - Der Leistungsfall

Im Leistungsfall werden Kosten für

  • die Operation inkl. der Vorbehandlung, die zur Diagnose und Operation führt und
  • Nachbehandlungen der versicherten Operation

bis zum in der Versicherungspolice genannten maximalen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet (Versicherungsfall). Für die Vor- und Nachbehandlung gelten die in der Versicherungspolice genannten Zeiträume mitversichert.

Ersetzt werden infolge einer versicherten Operation außerdem die Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige

  • Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten),
  • Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten.

Der Leistungsfall muss eingetreten sein:

  • nach Beginn des Versicherungsschutzes,
  • nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit,
  • vor Ende des Vertrages.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten

Folgende Leistungen sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei einem versicherten Leistungsfall zusätzlich mitversichert:

  • Ergänzungsfuttermittel, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die stationär verabreicht werden;
  • Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn,
  • tierärztlicher Notdienst im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch zwingend notwendigen Operation, auch in direkter Folge eines Unfalls.
  • durchgeführte Physiotherapie im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Baustein Zahnzusatz - Leistungen im Detail

Folgende Leistungen sind im Rahmen der in der Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssumme mitversichert:

  • Kosten für Zahnextraktionen, sowie Zahnfüllungen, Zahnersatz und Zahnkorrekturen;
  • prophylaktische Zahnreinigungen, Zahnsteinentfernungen und Zahnpolitur.

Baustein SOS-Schutz - Leistungen im Detail

Tierarztkostennotfalldeckung

Wird ein versichertes Tier durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin akut (innerhalb von 24 Stunden nach der Verletzung) bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine abschließende Beurteilung der Haftung noch nicht möglich ist oder der Halter des fremden Hundes nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln ist.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Giftködernotfalldeckung

Wird ein versichertes Tier durch einen Giftköder verletzt oder vergiftet und muss daraufhin akut bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten.

Ein Giftköder ist ein Gegenstand, der von einer unbekannten Person mit dem Ziel ausgelegt wurde, Tiere zu schädigen. Das gilt insbesondere für Gegenstände, die mit Gift oder schädlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Nägel und Glasscherben, und Köder zur Jagd- und Schädlingsbekämpfung, präpariert wurden.

Telemedizinische Versorgung über "Pfotendoctor"

Ist eine veterinärmedizinische Konsultation notwendig oder erscheint aufgrund der Umstände für den Versicherungsnehmer als notwendig, werden die Kosten einer telemedizinischen Diagnostik oder Teleberatung (Telemedizin) durch die Petcare Solutions GmbH, Wöhlertstraße 12-13, 10115 Berlin, („Pfotendoctor“) durch den Versicherer übernommen.

Eine Terminbuchung oder Behandlung muss über die Notfallrufnummer (0800 7777 444) oder über die Website des Anbieters (www.pfotendoctor.de) erfolgen. Über die Notfallrufnummer kann auch der nächstgelegene Notdienst abgefragt werden.

Die Kosten der Telemedizin werden vom Versicherer übernommen, sofern der Versicherungsnehmer im Buchungsprozess oder nachträglich gegenüber Pfotendoctor die Versicherungsnummer angibt. Die Kosten anderer telemedizinischer Dienstleister werden nicht übernommen.

Assistance-Leistungen

Die Erbringung der Assistance-Leistungen erfolgt entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und der örtlichen Gegebenheiten. Die Erstattung der versicherten Kosten kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung vorgenommen werden.

Betreuungsnotstand durch Krankheit oder Unfall des Halters

Wenn du dich infolge Krankheit, Unfall oder eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer die folgenden Leistungen.

Vermittlung von Tierpensionen/ Tierbetreuung

Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermitteln bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension.

Der Versicherer übernimmt die Kosten der Unterbringung bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1.500 Euro je Kalenderjahr.

Nimmst du die Leistung zur Vermittlung von Tierpensionen/Tierbetreuung nicht in Anspruch, benennt der Versicherer dir einen Dienstleister für das tägliche Ausführen des Hundes und übernimmt die Kosten für diesen Dienstleister bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jeweils zwei Stunden pro Tag, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr.

 Übernahme des Einkaufs des Kunden plus Futter und Medikamente

Wenn dir in einer wie in Abschnitt B.6.1 beschrieben Situation diese Tätigkeiten nicht möglich sind, vermittelt der Versicherer dir einen Dienstleister, der für dich einmal wöchentlich:

  • deinen Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände sowie die
  • Besorgung von Rezepten oder Medikamenten in einer Apotheke und
  • Beschaffung und Lieferung von Tierfutter sowie der notwendigen Medikamente für das versicherte Haustier

übernimmt.

Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Dienstleistung bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen je Leistungsfall. Alternativ übernimmt der Versicherer die Versandkosten eines entsprechenden Online-Händlers. Kosten für die Einkäufe, Medikamente und Tierfutter werden nicht übernommen.

 Bei Urlauben: Vermittlung, aber keine Kostenübernahme

Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension auch im Falle deiner urlaubsbedingten Abwesenheit, sofern die gewohnte Unterbringung nicht zur Verfügung steht. Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit ist die Dienstleistung auf die Vermittlung beschränkt, so dass Sie die Kosten selbst zu tragen haben.

Betreuung des Tieres zu besonderen Tag(en) im Jahr (Umzug, Hochzeit, Trauerfall)

Wenn du dich infolge deines Umzugs, deiner Hochzeit oder eines Trauerfalls nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer folgende Leistungen:

Er benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension.

Er übernimmt die mit der Unterbringung verbundenen Kosten bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro je Kalenderjahr.

Fahrten zum Tierarzt oder Tierklinik bei akuter Krankheit

Erleidet das versicherte Haustier einen Unfall oder erkrankt es akut, vermittelt der Versicherer einen notfall- oder krankheitsbedingten Transport des versicherten Haustieres per Tierambulanz (abhängig von der örtlichen Verfügbarkeit) oder übernimmt die Kosten für ein Taxi zu einem Tierarzt oder in eine Tierklink. Die Kosten für den Transport (Hin- und Rückfahrt) werden pro Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 100 Euro erstattet. Anfallende Behandlungskosten werden nicht übernommen.

Der Versicherer vermittelt dir den Transport des versicherten Haustieres, wenn zur Nachsorge nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung regelmäßige Tierarztbesuche notwendig sind. Der Versicherer übernimmt die Kosten pro Versicherungsfall für vier Wochen und bis zu maximal 200 Euro.

Tod des Tieres

Verstirbt das versicherte Haustier, unterstützt der Versicherer dich bei Bedarf mit den folgenden Leistungen.

Organisation der Beerdigung

Der Versicherer recherchiert und vermittelt dir einen Tierbestatter in Ihrer Nähe.

Die Kosten für den Transport zum Bestatter sowie die Kosten der Bestattung werden nicht übernommen.

Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Giftköder-Fund polizeilich gemeldet wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden konnte.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Voraussetzungen und Vertragsbestandteile

  • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (AG). Dieser meldet die Arbeitnehmer inkl. Daten des versicherten Tieres an.
  • Es müssen mindestens 5 Arbeitnehmer versichert werden (Kollektiv). Sinkt der Bestand unter 5, hat der AG bis zu nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags Zeit dies "aufzufüllen". Der Vertrag wird sonst aufgehoben.
  • Prämienzahlung erfolgt immer monatlich (Prämie je Arbeitnehmer)
  • Pro Arbeitnehmer können max. 2 Tier versichert werden.
  • Versichert werden können Hunde und Katzen.
  • Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle bei Antragstellung
  • Vorerkrankung sind ausgeschlossen.
  • Die steuerliche Anerkennung ist von den Finanzämtern Hamburg und Lübeck bestätigt. Wir empfehlen die Abstimmung mit deinem zuständigen Finanzamt - am Besten über deinen Steuerberater.

Wer kann versichert werden?

  • alle festangestellten Arbeitnehmer
  • inkl. Geschäftsführer & leitende Angestellte
  • ehrenamtliche Mitarbeiter
  • eingeschränkt: Inhaber & Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Tierarzt darf sein eigenes Tier nicht selbst behandeln/operieren

So funktioniert der Abschluss

  • der Arbeitgeber meldet die Mitarbeiter mit wenigen Angaben an
  • die Mitarbeiter werden als versicherte Personen in den Vertrag aufgenommen
  • pro Mitarbeiter können maximal zwei Haustiere (Hund oder Katze) versichert werden
  • die Tiere müssen mindestens 8 Wochen alt sein
  • der Versicherungsumfang hängt von den gewählten Bausteinen ab

So funktioniert die Auswahl der Bausteine

  • die Bausteine sind frei miteinander kombinierbar
  • OP-Schutz & OP-Schutz Plus unterscheiden sich in Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
  • die Bausteine gelten für alle Arbeitnehmer
  • eine individuelle Wahl der Bausteine je Mitarbeiter ist nicht möglich

So funktioniert die Abrechnung

  • der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämien monatlich
  • die Prämien sind pro Mitarbeiter je Monat festgelegt und über die Police ersichtlich
  • die Prämien sind über die Sachbezugspauschale von Lohnsteuer- & Sozialversicherungsbeiträgen befreit (bei weniger als 50 Euro je Mitarbeiter & Monat)
  • für die genaue steuerliche Prüfung sollte ein Steuerberater konsultiert werden

Was ist nicht versichert

(Auszug aus den Versicherungsbedingungen - hier findest du die kompletten Bedingungen  Cleos AVB Versicherungsbedingungen Stand 10.2024)

Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen.

Nicht versichert sind Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall oder einer Operation stehen, außer im Rahmen der zusätzlich versicherten Leistungen. Ausgenommen sind prophylaktische Zahnreinigungen, Zahnsteinentfernungen und Zahnpolitur, sofern der Baustein Zahnzusatz vereinbart wurde.

Nicht versichert sind Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten.

Führt der Versicherungsnehmer einen Leistungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz. Verursacht der Versicherungsnehmer Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig, besteht Versicherungsschutz.

  • Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks und Zahnreinigungen, prophylaktische und therapeutische Verhaltenstherapien, Ernährungs- und Futtermittelberatung, durchgeführte Physiotherapie, durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie, Osteopathie und Heilpraktiker Behandlungen;
  • Ergänzungsfuttermittel, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die nicht stationär verabreicht werden;
  • Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen am Gebiss, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben;
  • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch den Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
  • Wege-, Verweilgeld, Besuchsgebühr und Reisekosten;
  • Transportkosten;

Weitere Ausschlüsse

  • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen und Aufnahmeuntersuchung, nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten, Porto- und Kurierkosten;
  • tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
  • Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
  • Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel (zum Beispiel Shampoo, Ohrenreiniger);
  • wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (zum Beispiel Goldimplantation) und Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;

Sonstige Ausschlüsse

  • Heilbehandlungen, Untersuchungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
  • die tierärztliche Notdienstgebühr, die nicht im Zusammenhang mit einer Operation steht;
  • Untersuchung, Diagnose und Heilbehandlung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen von Panleukopenie, Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, sofern das Bestehen eines Impfschutzes durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann;
  • Trächtigkeitsuntersuchung und zuchthygienische Maßnahmen;
  • hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei Hündinnen;
  • Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt;
  • Euthanasie, außer infolge einer Operation;
  • die Folgen von nicht versicherten Eingriffen;
  • Heilbehandlungen, die nicht infolge einer Operation notwendig sind;
  • Kastration/ Sterilisation;
  • die tierärztliche Kennzeichnung des versicherten Tiers durch einen Identifizierungschip.

Betriebliche Tierversicherung (bTV): Wie sie funktioniert und warum sie für dein Unternehmen Sinn macht

Die betriebliche Tierversicherung bietet Unternehmen eine neue, wertvolle Zusatzleistung für ihre Mitarbeiter. Sie hilft nicht nur, die Gesundheit der Hunde und Katzen in der Belegschaft zu fördern, sondern stärkt auch die Bindung zum Unternehmen und erhöht dessen Attraktivität als Arbeitgeber. In diesem Artikel erfährst du, wie die betriebliche Tier-Krankenversicherung funktioniert, warum sie sinnvoll ist und welche Vorteile sie für dich und deine Mitarbeitenden bietet.

Was ist eine betriebliche Tierversicherung?

Eine betriebliche Tierversicherung ist eine zusätzliche Absicherung, die ein Unternehmen für seine Mitarbeitenden abschließt. Sie umfasst Leistungen, die normalerweise nur über private Versicherungen abgedeckt würden. Unternehmen haben die Möglichkeit, individuelle Verträge mit Tierversicherern zu vereinbaren und die gewünschten Leistungen auszuwählen, die dann entweder allen oder ausgewählten Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Wie funktioniert die betriebliche Tierversicherung?

Das Unternehmen schließt für seine Mitarbeitenden eine oder mehrere Versicherungen ab. Dabei können die Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen oder teilweise von den Mitarbeiter getragen werden. Die Abwicklung der Leistungen erfolgt direkt zwischen der Versicherung und den Mitarbeiter, sodass für das Unternehmen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Die betriebliche Tierversicherung deckt üblicherweise Leistungen ab, die andernfalls privat abgeschlossen werden müssten. Hier einige Beispiele:

  • Operationskostenversicherung für Hunde und Katzen
  • Zahnzusatz für Hunde und Katzen
  • SOS- Leistungen

Unternehmen können individuell festlegen, welche Leistungen sie ihren Mitarbeiter anbieten möchten. Versicherer stellen häufig flexible Pakete zur Verfügung, die an die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden angepasst sind.

Warum ist eine betriebliche Tierversicherung sinnvoll?

Die betriebliche Tierversicherung bietet Unternehmen mehrere Vorteile:

  1. Attraktivität als Arbeitgeber steigern: Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist es wichtig, sich von der Konkurrenz abzuheben. Eine betriebliche Tierversicherung bietet einen spürbaren Mehrwert im Wettbewerb um qualifizierte Talente, da Mitarbeiter die Sicherheit schätzen, die eine spezielle Vorsorge für ihre Haustiere bietet.
  2. Mitarbeiterbindung und -motivation fördern: Mit einer bTV zeigst du, dass dir auch die Gesundheit der Tiere deiner Mitarbeiter am Herzen liegt. Diese Wertschätzung führt zu höherer Zufriedenheit und stärkt die Bindung der Mitarbeitenden ans Unternehmen, was sich positiv auf ihre Motivation und Produktivität auswirkt.
  3. Steuerliche Vorteile: Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Tierversicherung wird als Sachlohn gewertet. Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge der Mitarbeiter und betragen diese zusammen mit anderen Sachbezügen maximal 50,00 Euro pro Monat, sind diese Leistungen von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit. (Die Finanzämter Hamburg und Lüneburg haben bestätigt, dass eine betriebliche Tierversicherung im Rahmen der Sachbezugsregelung abgeschlossen werden kann.)
  4. Kosteneffizienz: Für das Unternehmen ist die bTV in der Regel günstiger als individuelle private Versicherungen für jeden Mitarbeiter. Versicherungsunternehmen bieten oft Rabatte und spezielle Tarife, die nur für Firmenkunden gelten.

Welche Optionen gibt es bei der betrieblichen Tierversicherung?

Es gibt verschiedene Modelle für die betriebliche Tierversicherung für Hunde und Katzen. Ein verbreitetes Modell ist die pauschale Absicherung, bei der alle Mitarbeiter dieselben Leistungen erhalten. Alternativ gibt es das modulare Modell, bei dem Mitarbeiter aus verschiedenen Bausteinen wählen können, um ihre individuelle Versicherung zu gestalten. Aktuell ist  jedoch nur das pauschale Modell verfügbar.

Betriebliche Tierversicherung - mehr als nur ein Zusatzangebot

Die betriebliche Tierversicherung bietet weit mehr als nur einen zusätzlichen Vorteil. Sie stellt ein strategisches Werkzeug dar, um die Attraktivität des Arbeitgebers zu erhöhen, das Wohlbefinden der Tiere zu fördern und krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu minimieren. Zudem profitieren sowohl du als Arbeitgeber als auch deine Mitarbeiter von steuerlichen Vergünstigungen und einer effizienten Kostenstruktur. Die betriebliche Tierversicherung ist eine Investition in die Gesundheit der Haustiere deiner Mitarbeiter und  steigert die Zufriedenheit im Team und zahlt sich langfristig durch motivierte und loyale Mitarbeiter aus.

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Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Tierversicherung

Wie funktioniert die Mitarbeiteranmeldung?

Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit dem Antrag über eine sog. Listenanmeldung. Wenn Mitarbeitende dazu kommen, werden diese einfach per e-mail angemeldet.

Wie erfolgt die Mitarbeiterabmeldung?

Auscheidende Mitarbeiter werden einfach per email abgemeldet.

Können Mitarbeitende bei Ausscheiden den Vertrag mitnehmen?

Leider ist das nicht möglich. Wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt, wird er aus dem Gruppenvertrag herausgenommen. Sollte der neue Arbeitgeber jedoch ebenfalls eine betriebliche Tierversicherung beim gleichen Anbieter anbieten, kann der Vertrag übertragen werden.

Wurde geprüft, dass die Beiträge als Sachbezug gelten?

Das Finanzamt Hamburg und Lüneburg haben im Rahmen einer Anrufungsauskunft bestätigt, dass eine betriebliche Tierversicherung im Rahmen der Sachpauschale abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen aber dringend, mit Verweis auf diese Finanzämter die Anfrage bei deinem zuständigen Finanzamt.

Was ist, wenn der Mitarbeitende bereits eine Kranken- oder OP-Versicherung hat?

Der Versicherungsschutz greift für Mitarbeitende nur, wenn der Arbeitgeber sie anmeldet – eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Entscheidet sich ein Mitarbeitender für diese Versicherung, kann es sein, dass bestimmte Leistungen sowohl über seine private als auch über die betriebliche Tierkrankenversicherung abgesichert sind.

Reichen Mitarbeitende einen Schaden bei beiden Versicherungen ein, muss dies angegeben werden, und beide Versicherungen teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte (dies wird als Mehrfachversicherung bezeichnet). Einige Behandlungen könnten jedoch ausschließlich durch die betriebliche Versicherung abgedeckt sein. Sollte der Mitarbeitende den Schaden an seine private Versicherung melden, könnte dies dort – aufgrund häufiger Schadenfälle – zu einer Kündigung oder zur Vertragsfortführung mit erheblich höheren Prämien (Vertragssanierung) führen. Meldet der Mitarbeitende den Schaden jedoch nur bei uns und verzichtet auf eine Meldung an die private Tierversicherung, wird unsererseits auf Regressansprüche gegenüber der privaten Versicherung verzichtet.

Wer übernimmt die Kosten für die betriebliche Tierversicherung?

Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer gezahlt. Diese Prämien stellen für die Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil dar. Nach Prüfung und Freigabe durch das zuständige Finanzamt sind sie jedoch im Rahmen der Sachbezugspauschale von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Prämien werden in der Gehaltsabrechnung entsprechend ausgewiesen und abgezogen.

Wann ist Vertragsbeginn und wann endet der Vertrag?

Der Vertrag für Mitarbeitende tritt in Kraft, sobald der Arbeitgeber die Anmeldung beim Versicherer vorgenommen hat. Der frühestmögliche Beginn ist daher der erste Arbeitstag.

Wartezeiten, wie sie bei vielen Tierversicherungen üblich sind, entfallen, sodass das Haustier ab Vertragsbeginn sofort versichert ist. Der Vertrag endet automatisch, sofern keine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Versicherer erfolgt, in folgenden Fällen: wenn der Mitarbeitende vom Vertrag ausgeschlossen wird, das Arbeitsverhältnis endet, der Mitarbeitende das Land verlässt oder das Haustier verstirbt.

Wie melde ich einen Schaden?

Nach Abschluss des Vertrags erhält der Mitarbeitende ein Schreiben vom Arbeitgeber, das eine Übersicht über den Versicherungsschutz sowie die Vorgehensweise zur Schadensmeldung enthält..

Wieviele Tiere kann der Mitarbeiter versichern?

Der Mitarbeiter kann max. 2 Tiere absichern - egal ob Hund oder Katze. Der Beitrag ändert sich dadurch nicht!

Warum wird keine Hundekrankenversicherung angeboten?

Das liegt an der max. Höhe der Sachwertpauschale von 50,00€. Für diesen Beitrag ist eine vernünftige Krankenvollversicherung nicht darstellbar.

Wie uns Kunden bewerten

Martin Markowsky

Versicherungsmakler & Hundeexperte

Martin Markowsky ist langjähriger Hundehalter, Fachautor und Gründer der DOGVERS GmbH. Praktisches Wissen über Hundehaltung und Tiergesundheit baut er durch das Leben mit seinem Hund Paule und die tägliche Arbeit mit Tierärzten, Hundetrainern und Tierschutzvereinen auf. Als ungebundener Versicherungsmakler mit 20 Jahren Erfahrung und langjähriger Hundehalter berät er praxisnah und ohne Verkaufsdruck. Über 50 Tierschutzvereine vertrauen seiner Arbeit. 2021 wurde er mit dem OMGV Award ausgezeichnet.
Martin Markowsky ist langjähriger Hundehalter, Fachautor und Gründer der DOGVERS GmbH. Praktisches Wissen über Hundehaltung und Tiergesundheit baut er durch das Leben mit seinem Hund Paule und die tägliche Arbeit mit Tierärzten, Hundetrainern und Tierschutzvereinen auf. Als ungebundener Versicherungsmakler mit 20 Jahren Erfahrung und langjähriger Hundehalter berät er praxisnah und ohne Verkaufsdruck. Über 50 Tierschutzvereine vertrauen seiner Arbeit. 2021 wurde er mit dem OMGV Award ausgezeichnet.

Martin Markowsky

Versicherungsmakler & Hundeexperte

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