Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen

  • einer Feuer-
  • einer Leitungswasser- und einer
  • Sturmversicherung

und kommt somit für alle hieraus entstehenden Reparaturen, Wiederaufbau und Neubau auf.

Beachte:

Die Wohngebäudeversicherung greift nur für Schäden, die das Gebäude oder Teile die fest mit dem versicherten Haus verbunden sind, betreffen.

Beispiel: Einbauküche oder fest verlegter Boden.

Alles andere, was quasi herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellen würde, wird nicht von der Wohngebäudeversicherung, sondern von der Hausratversicherung abgedeckt.

Eine Pflicht für Hausbesitzer, zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht in Deutschland nicht. Wenn man jedoch bedenkt, dass ein Haus oder eine Wohnung eine große Investition ist, sollte man auf den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nicht verzichten.

Bei Eigentumswohnung ist man in den meisten Fällen nicht allein versichert, sondern die Absicherung läuft über die Hauseigentümergemeinschaft gemeinsam.

Sie begleicht Schäden an Haus und festem Inventar wie z.B. Heizungsanlagen, Badewannen, fest verlegte Fußböden. Als verbundene Wohngebäudeversicherung werden dann ebenfalls noch Risiken durch Feuer, Sturm und Leitungswasser abgedeckt.

Durch diesen Teil der Wohngebäudeversicherung sind Schäden am Haus durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion abgedeckt. Sie greift hier ebenfalls bei fest eingebauten elektrischen Installationen.

Beachte:

Rauchmelder sind in Deutschland Pflicht. In der Bauverordnung der Bundesländer wurde festgelegt, dass sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein müssen. Sollten keine Rauchmelder vorhanden sein, bleibst Du auf dem entstandenen Schaden sitzen!

Sie zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost und anderen Bruchschäden. Sollten demnach durch Frost oder kalkhaltigem Wasser Schäden an den Leitungen entstehen, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Sie greift bei Sturmschäden und Hagelschäden. Sollte z.B. das gesamte Dach durch einen Sturm abreißen, so zahlt die Wohngebäudeversicherung diesen Schaden. Auch zusätzliche Folgeschäden, die durch den entstandenen Schaden auftreten, werden von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Auch bei Einbruchschäden kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. So kommen manche Tarife z.B. auch für Vandalismusschäden auf. Sie zahlt für die Entfernung von z.B. Graffiti, jedoch nicht für eventuell darauffolgende Malerarbeiten. Auch Schäden durch Flugkörper, umgestürzte Bäume, Rauch und Brandstiftung können mitversichert sein. Deshalb prüfe genau, zu welchen Risiken es in Deiner Wohngegend kommen könnte oder welche Risiken in der Vergangenheit öfter eingetreten sind, um den für Dich am besten passenden Wohngebäudetarif zu finden.

  • Grobe Fahrlässigkeit. Wird der Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt, kommt die Wohngebäudeversicherung hierfür nicht auf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern, was unbedingt empfehlenswert wäre.
  • Wasser. Die Leitungswasserversicherung in der Wohngebäudeversicherung kommt nicht für Grundwasserschäden, Überschwemmungen und witterungsbedingten Rückstau auf. Auch Schäden eins ausgelaufenen Aquariums werden nicht beglichen.
  • Brand. Die enthaltende Feuerversicherung zahlt nicht bei einem Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die von Dir bewusst angezündet werden. Sie springt auch nicht für Überspannungsschäden ein.
  • Sturmstärke. Alle Schäden, die ein Sturm unter der Stärke 8 verursacht, werden nicht beglichen.
  • Unfertige Gebäude. Vor der Fertigstellung eines Hauses zahlt die Versicherung nicht. Hier solltest Du Dich während der Fertigung des Hauses um eine Feuerrohbauversicherung bemühen. Diese kann später in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
  • Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung nicht.
  • Sollten offene oder undichte Fenster zu Schäden führen, springt die Sturmversicherung nicht ein.

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Was könntest Du zusätzlich noch versichern?

Du kannst Deine Wohngebäudeversicherung durch Zusatzbausteine erweitern. Dazu gehört z.B. die Elementarversicherung, die bei verschiedenen Schäden durch Unwetter zahlt. Sie ist vor allem für Häuser empfehlenswert, die in Risikogebieten stehen. Dies solltest Du unbedingt prüfen, ein zusätzlicher Abschluss macht hier Sinn.

Zusammensetzung der Versicherungssumme:

In der Regel wird der Neuwert des Gebäudes versichert. Heißt: Der Betrag, der nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen.

Hier bezieht sich die Versicherungssumme auf die Größe des Hauses und die vorhandene Ausstattung. Kommt es zu Schäden, zahlt die Versicherung die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Hier gibt es keine Versicherungssumme, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Diese wird jedoch nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst, wodurch es sein kann, dass Du Jahre nach dem Bau des Hauses durch gestiegene Baukosten unterversichert bist.

Kosten der Wohngebäudeversicherung

Wie bei fast jeder Versicherung gibt es auch hier keine pauschalen Preise. Die Größe des Hauses oder die Versicherungssumme bestimmen den Preis mit.

Beachte:

Immer mal wieder Deinen bestehenden Tarif vergleichen, eventuell sind bereits günstigere Tarife zu haben.

Besonderes ältere Tarife können sehr teuer sein. Auch hier gilt: Vergleichen und evtl. wechseln.

Jedoch solltest Du darauf achten, dass Leistung vor Preis gehen sollte. Es hat Gründe, warum ein Tarif besonders günstig angeboten wird. Meist fehlen dann wichtige Absicherungen. Heißt: Immer erst die Leistungen vergleichen und dann den Tarif umstellen.

Das bezahlt die Wohngebäudeversicherung je nach Schadensfall:

Instandsetzung

Reparatur,

Wiederaufbau

und Neubau des Hauses

Unter Umständen können auch Kosten für

  • Schuttbeseitigung,
  • Aufräumarbeiten,
  • oder Abbruch des Hauses

mitversichert sein.

Da hierbei hohe Summen anfallen können, sollte der Tarif diese Kosten unbedingt abdecken, bestenfalls durch eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Auch die Übernachtung in einem Hotel kann vom Versicherer gezahlt werden, wenn das Haus z.B. durch ein Feuer unbewohnbar ist. Auch entstehende Mietausfälle werden bezahlt – sofern mitversichert.

Beachte:

Änderungen sollten immer direkt dem Versicherer mitgeteilt werden! Um- oder Anbauten. Auch die andere Nutzung von Räumen.

Was tun im Schadenfall?

Damit es im Schadenfall nicht zum Streit mit dem Versicherer kommt solltest Du auf folgendes achten:

  • Schäden am Gebäude sehr genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht dokumentieren.
  • Zeugen können nicht schaden.
  • Auch eine Schadensmeldung an den Versicherer ist nötig, da von dort höchst wahrscheinlich noch ein eigener Gutachter geschickt wird.

Wichtig ist auch, dass Du Notfallmaßnahmen ergreifst, um Folgeschäden abzuwenden. Bei Wasserschäden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehen z.B.

Bitte führe niemals eigenständig eine Reparatur durch.

Spreche eigene Schadensbehebungen unbedingt vorher mit dem Versicherer ab. Dokumentiere dies außerdem gründlich und bewahre entsprechende Rechnungen von Dienstleistern auf. Dies gilt auch bei der Entsorgung beschädigter Teile.

Hier noch mal eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten:

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen

Sie ist ein MUSS für Hausbesitzer.

Die Gebäudeversicherung zahlt die Reparatur für die Kosten des Wiederaufbaues des Hauses.

Das Preis-Leistungsverhältnis unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer deutlich.

Überprüfe Deine alte Wohngebäudeversicherung, bietet sie Dir noch ausreichenden Schutz?

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