Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen
- einer Feuer-
- einer Leitungswasser- und einer
- Sturmversicherung
und kommt somit für alle hieraus entstehenden Reparaturen, Wiederaufbau und Neubau auf.
Beachte:
Die Wohngebäudeversicherung greift nur für Schäden, die das Gebäude oder Teile die fest mit dem versicherten Haus verbunden sind, betreffen.
Beispiel: Einbauküche oder fest verlegter Boden.
Alles andere, was quasi herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellen würde, wird nicht von der Wohngebäudeversicherung, sondern von der Hausratversicherung abgedeckt.
Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?
Eine Pflicht für Hausbesitzer, zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht in Deutschland nicht. Wenn man jedoch bedenkt, dass ein Haus oder eine Wohnung eine große Investition ist, sollte man auf den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nicht verzichten.
Bei Eigentumswohnung ist man in den meisten Fällen nicht allein versichert, sondern die Absicherung läuft über die Hauseigentümergemeinschaft gemeinsam.
Was genau deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Sie begleicht Schäden an Haus und festem Inventar wie z.B. Heizungsanlagen, Badewannen, fest verlegte Fußböden. Als verbundene Wohngebäudeversicherung werden dann ebenfalls noch Risiken durch Feuer, Sturm und Leitungswasser abgedeckt.
Feuerversicherung:
Durch diesen Teil der Wohngebäudeversicherung sind Schäden am Haus durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion abgedeckt. Sie greift hier ebenfalls bei fest eingebauten elektrischen Installationen.
Beachte:
Rauchmelder sind in Deutschland Pflicht. In der Bauverordnung der Bundesländer wurde festgelegt, dass sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein müssen. Sollten keine Rauchmelder vorhanden sein, bleibst Du auf dem entstandenen Schaden sitzen!
Leitungswasserversicherung
Sie zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost und anderen Bruchschäden. Sollten demnach durch Frost oder kalkhaltigem Wasser Schäden an den Leitungen entstehen, zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Sturmversicherung
Sie greift bei Sturmschäden und Hagelschäden. Sollte z.B. das gesamte Dach durch einen Sturm abreißen, so zahlt die Wohngebäudeversicherung diesen Schaden. Auch zusätzliche Folgeschäden, die durch den entstandenen Schaden auftreten, werden von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Was ist noch versichert?
Auch bei Einbruchschäden kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. So kommen manche Tarife z.B. auch für Vandalismusschäden auf. Sie zahlt für die Entfernung von z.B. Graffiti, jedoch nicht für eventuell darauffolgende Malerarbeiten. Auch Schäden durch Flugkörper, umgestürzte Bäume, Rauch und Brandstiftung können mitversichert sein. Deshalb prüfe genau, zu welchen Risiken es in Deiner Wohngegend kommen könnte oder welche Risiken in der Vergangenheit öfter eingetreten sind, um den für Dich am besten passenden Wohngebäudetarif zu finden.
Was ist nicht versichert:
- Grobe Fahrlässigkeit. Wird der Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt, kommt die Wohngebäudeversicherung hierfür nicht auf. Es besteht allerdings die Möglichkeit, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern, was unbedingt empfehlenswert wäre.
- Wasser. Die Leitungswasserversicherung in der Wohngebäudeversicherung kommt nicht für Grundwasserschäden, Überschwemmungen und witterungsbedingten Rückstau auf. Auch Schäden eins ausgelaufenen Aquariums werden nicht beglichen.
- Brand. Die enthaltende Feuerversicherung zahlt nicht bei einem Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die von Dir bewusst angezündet werden. Sie springt auch nicht für Überspannungsschäden ein.
- Sturmstärke. Alle Schäden, die ein Sturm unter der Stärke 8 verursacht, werden nicht beglichen.
- Unfertige Gebäude. Vor der Fertigstellung eines Hauses zahlt die Versicherung nicht. Hier solltest Du Dich während der Fertigung des Hauses um eine Feuerrohbauversicherung bemühen. Diese kann später in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
- Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung nicht.
- Sollten offene oder undichte Fenster zu Schäden führen, springt die Sturmversicherung nicht ein.