Betriebshaftpflicht für Hundepensionen

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Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Hundepensionen wichtig?

Eine Betriebshaftpflicht für Hundepensionen ist unerlässlich, da sie vor finanziellen Schäden schützt, die durch das Betreiben des Hundesitting-Geschäfts entstehen können. Denn auch bei größter Sorgfalt und Vorsicht kann es immer zu Unfällen kommen, bei denen Dritte geschädigt werden. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung kann ein solcher Schaden schnell existenzbedrohend werden. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Hundepensionen jedoch beruhigt arbeiten und sich auf das wesentliche Konzentrieren, die Betreuung der Tiere.

Was sollte in einer Betriebshaftpflicht für Hundepensionen auf jeden Fall abgesichert sein?

In einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hundepensionen sollten auf jeden Fall Schäden abgesichert sein, die durch die versicherte Tätigkeit verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Hunden oder Dritten, die durch den Hund verursacht wurden. Ebenfalls wichtig ist der Schutz vor Schäden durch den Verlust von Schlüsseln oder durch den Diebstahl von Gegenständen. Auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen sollten in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Zudem sollte die Versicherung auch für Schäden aufkommen, die durch fahrlässiges Handeln des Hundesitters oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht wurden.

Leistungsübersicht DOGVERS – Betriebshaftpflichtversicherung für Hundepensionen

Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)

Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
– gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen

– an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
– an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen

Schäden an Hunden inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Hunden in Obhut gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert. Schäden durch Hunde untereinander sind subsidär mitversichert.

Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.

Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten alle gesetzlichen Vertreter der Tierpension sowie deren Angestellte.

Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.

Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz

Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit.

Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen. Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der
endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.

Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden.

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