Rechtsbelehrung

  • Allgemeines Widerrufsrecht VVG §8: Sie können diesen Antrag jederzeit, spätestens jedoch bis zu 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
  • Wichtig: Alle Angaben, insbesondere Angaben zum Vorversicherer und Vorschäden, sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zu einem Rücktritt oder einer Kündigung berechtigen.
  • Unwahre oder falsche Angaben, insbesondere Nichtbeachtung der Annahmerichtlinien, können zur Kürzung im Schadenfall führen und den Versicherungsschutz gefährden.
  • Sie beauftragen den Versicherungsmakler DOGVERS GmbH wie unten aufgeführt bei der dem Angebot zu Grunde liegenden Versicherungsgesellschaft einzudecken.
  • Sie erklären Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten soweit erforderlich, von DOGVERS GmbH, dem Maklerpool blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck, dem Maklerpool WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, dem Makler Thomas Giessmann, Helweg 10, 13465 Berlin, den Versicherungsunternehmen und den beteiligten Rückversicherern zur Dokumentation, Vertragsvermittlung und – pflege, Qualitätssicherung, Abrechnung und Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften gespeichert werden, soweit dies erforderlich ist.
  • Die Beratung wurde -soweit nicht abweichend dokumentiert- interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen – gesondert mitzuteilenden – Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.
  • Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung, -nutzung und -weitergabe stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. In diesem Zusammenhang können Ihre Daten an Versicherer, Rückversicherer und Versicherungsdienstleister weitergegeben und durch diese gespeichert werden, soweit und nur, falls dieses zur Erledigung Ihres Auftrags erforderlich ist.

Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG

Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG-E über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht bei Ihren Angaben im Versicherungsantrag

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Prinzipiell bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht, dass alle von Ihnen gemachten Angaben, nach denen wir Sie im Online-Dialog gefragt haben, der Wahrheit entsprechen.

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir im Online-Dialog in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wenn wir oder das Versicherungsunternehmen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur wahrheitsgemäßen Anzeige (Beantwortung) verpflichtet. Sollten Sie im Online-Dialog nicht alle Möglichkeiten zur korrekten Beantwortung des Risikos gefunden haben oder weitere Anmerkungen/Fragen haben, so nutzen Sie bitte das Feld „Möchten Sie uns oder der Versicherungsgesellschaft noch etwas mitteilen?“ im Abschlussdialog.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

  1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer seinen Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles

– noch für die Feststellung oder den Umfang seiner Leistungspflicht

ursächlich war. Seine Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.

Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  1. Kündigung

Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Sein Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

  1. Vertragsänderung

Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf sein Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird der Versicherer Sie in seiner Mitteilung hinweisen.

  1. Ausübung der Rechte des Versicherers

Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung seiner Rechte hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Er kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

  1. Vertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Kenntnis und Arglist Ihres Vertreters auch als Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich den asspario Versicherungsdienst AG, Riegelgrube 5a, 55543 Bad Kreuznach Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem asspario Versicherungsdienst AG, Riegelgrube 5a, 55543 Bad Kreuznach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Barmenia Versicherung Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Barmenia Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die DFV Deutsche Familienversicherung AG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DFV Deutsche Familienversicherung AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV VERSICHERUNG) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV VERSICHERUNG) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Die Haftpflichtkasse VVaG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Die Haftpflichtkasse VVaG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die NV-Versicherungen VVaG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der NV-Versicherungen VVaG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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