Kfz-Versicherung
Vorab die wichtigsten Informationen auf einem Blick:
- Für Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Kfz brauchst du eine Vollkaskoversicherung.
- Mit der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung kannst du zusätzlich auch Schäden an deinem eigenen Auto versichern.
- Der Beitrag der Kfz-Versicherung wird durch diverse Tarifmerkmale, wie z.B. Typ- und Regionalklasse beeinflusst.
- Die Kfz Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und leistet bei Schäden an Dritten.
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jedes zugelassene Auto in Deutschland.
Sie leistet im Falle eines Unfalls für Schäden bei anderen Unfallbeteiligten. (Personenschäden, Sachschäden, reine Vermögensschäden). Für Schäden an Deiner Person oder Deinem KFZ leistet die Haftpflicht nicht.
Zu beachten ist hierbei, dass lediglich der Wiederbeschaffungswert versichert ist, nicht der Neuwert.
Empfehlenswert ist eine pauschale Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögenschäden von 100.000.000,00 € und davon bei Personenschäden mindestens 15.000.000,00 € pro Person.
Beachte: Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist, entgegen der Meinung vieler Menschen, an das Auto und nicht an den Fahrer gebunden. Heißt, dass Dein Auto im Falle eines Unfalls auch dann versichert ist, wenn Du selbst nicht der Fahrer warst. Es kann jedoch vorkommen, dass die Versicherung rückwirkend, den Beitrag für einen zusätzlichen Fahrer verlangt oder eine Vertragsstrafe, in Höhe der Jahresprämie verhängt.
Welche Tarifmerkmale beeinflussen den Beitrag deiner KFZ-Versicherung?
Schadenfreiheitsklasse
Den größten Einfluss auf den Beitrag Deiner KFZ-Versicherung hat die Schadenfreiheitsklasse. Da die Teilkasko vor allem für Schäden zahlt, auf welche die individuelle Fahrweise keinen Einfluss hat, ist sie die Einzige, die nicht von der Schadenfreiheitsklasse betroffen ist. Die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst demnach die Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung.
Sie bezieht sich auf Deine unfallfrei gefahrenen Jahre. Je mehr Jahre Du unfallfrei gefahren bist, desto höher ist Deine SF-Klasse. Bei vielen Versicherern ist die SF35 die höchste SF-Klasse, man kann jedoch bis zu SF50 erreichen.
Du zahlst also, je nach SF-Klasse, für Deine KFZ-Versicherung einen prozentualen Beitrag des eigentlichen Versicherungsbeitrages. Bei der höchsten SF-Klasse von 50 bzw. 35 sind das 20% in Haftpflicht und Vollkasko.
Fahranfänger starten mit SF-Klasse 0 oder SF1/2 für weniger oder länger als 3 Jahre Führerschein. Wenn bereits ein Auto Deiner Eltern bei dem Versicherer versichert ist, besteht die Möglichkeit bereits mit einer SF1/2 zu starten. Das macht finanziell schon einen großen Unterschied aus, da Du bei der SF-Klasse 0 ca. 100% und bei der SF-Klasse 1/2 75% des eigentlichen Versicherungsbeitrages zahlst.
Die SF-Klasse bezieht sich immer auf das jeweilige Auto. Ein Zweitwagen startet in der Regel mit einer niedrigeren SF-Klasse (mind. SF1/2) als der Erstwagen. Es gibt sogar Versicherer, die den Zweitwagen in der gleichen SF Klasse wie den Erstwagen einstufen.
Da es keine allgemeingültigen Regelungen gibt, können die Prozentangaben nur ungefähr angegeben werden, da die Versicherer selbst entscheiden können, ob z.B. SF0 100% oder 150% bedeutet. Dies spielt jedoch keine große Rolle, da Du als Kunde ja die Beiträge vergleichst.
Rückstufung im Schadenfall
Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden wird die SF-Klasse herabgesetzt. Da hier jeder Versicherer eigene Regelungen hat, kannst Du diese Herabstufungen in der jeweiligen Rückstufungstabelle Deines Versicherers nachlesen. Die Rückstufung selbst bezieht sich immer auf ein Jahr und wird immer erst im Folgejahr ausgeführt. Um diese zu verhindern, kannst Du einen Rabattschutz in Deinen Vertrag einschließen. Hierdurch findet erst beim zweiten Schaden innerhalb eines Jahres eine Rückstufung statt.
Typklasse
Sie richtet sich nach den Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden, in Deutschland zugelassenen Automodell und wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. Zur Berechnung werden die letzten 3 Jahre herangezogen. Verantwortlich hierfür ist der GDV. Je weniger Schäden, desto niedriger die Typklasse.
Regionalklasse
Sie funktioniert wie die Typklasse. Mit dem Unterschied, dass sie sich nicht auf die Schäden am jeweiligen Automodell bezieht, sondern auf die Schäden im jeweiligen Zulassungsbezirk, unabhängig vom Automodell.
Selbstbeteiligung
Sie bestimmt, wie viele Kosten eines Schadens Du selbst tragen musst. Mit ihr kannst Du Deinen individuellen Beitrag erhöhen bzw. senken. In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.