Betriebshaftpflicht – Versicherung für Hundesitter
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Betriebshaftpflicht für Hundesitter
Warum ist eine Betriebshaftpflicht wichtig?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Hundesitter wichtig, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern, die bei der Betreuung von Hunden auftreten können. Denn auch bei größter Sorgfalt kann es passieren, dass ein Hund ausbüxt und Schäden anrichtet oder dass ein Hund verletzt wird und teure Tierarztkosten entstehen. Ohne Versicherung können solche Schäden schnell existenzbedrohend werden.
Was sollte in einer Betriebshaftpflicht auf jeden Fall abgesichert sein?
In einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hundesitter sollten auf jeden Fall Schäden abgesichert sein, die während der Betreuung von Hunden entstehen können. Dazu zählen beispielsweise Schäden an der Wohnung oder dem Mobiliar des Kunden, Schäden an der Kleidung oder dem Körper des Kunden sowie Schäden an anderen Personen oder Tieren, die durch den Hund des Kunden verursacht wurden. Auch die Übernahme von Tierarztkosten bei Verletzungen des betreuten Hundes sollte in der Versicherung enthalten sein.
Leistungsübersicht Betriebshaftpflicht für Hundesitter (DOGVERS- Konzept)
Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)
Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
-gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
-an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
-an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
Schäden an Tieren inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Hunden in Obhut gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert. Schäden durch Hunde untereinander sind subsidär mitversichert.
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.
Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten der Hundesitter und dessen Hilfspersonen.
Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz.
Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit.
Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken.
Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen.
Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.