Die betriebliche Tierversicherung für Tierärztinnen, Tierärzte und TFA: Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter optimal absichern und deren treue Begleiter schützen. Ab einer Mindestanzahl von fünf Mitarbeiter profitierst du von unserem flexiblen Bausteinprinzip, das Schutz für bis zu zwei Tiere pro Mitarbeiter bietet – ganz ohne komplizierte Individualisierung. Die betriebliche Tierversicherung bietet deinen Mitarbeitern einen umfassenden Schutz für die Gesundheit ihrer Haustiere. Sie umfasst Leistungen wie Telemedizin und Notoperationen und mildert die hohen Kosten tierärztlicher Behandlungen. Dadurch entlastest du deine Mitarbeiter finanziell und sichert das Wohlergehen ihrer Tiere.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bereits ab 5 Mitarbeiter abschliessbar

  • Absicherung von Hunden und Katzen

  • Für Tiere jeden Alters & Vorerkrankungen

  • Keine Wartezeit

  • OP-Schutz, OP-Schutz Plus, Zahnzusatz, SOS-Schutz

  • Bis zu zwei Tier ohne Mehrbeitrag versicherbar

  • Auszahlung über Sachbezugpauschale an Mitarbeiter

  • direkte Abrechnung zwischen Versicherer und Mitarbeitendem

  • Stärkung der Personalbindung

  • Kostenerstattung von OP´s bei Mitarbeitertieren

  • Postitionierung als attraktiver und sozialer Arbeitgeber

Leistungsbausteine

OP-Schutz – Beitrag 19,99 € p.M.

  • bis zu 2 Tiere (Hund/Katze) ohne Mehrpreis

    Gib hier Deinen gewünschten Text ein

  • OP-Versicherung mit 5.000,00 € Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung 300,00 €
  • Übernahme bis zur 3-fachen GOT
  • Übernahme Notfallgebühr
  • Nachbehandlung, Verpflegung in Tierklinik bis 15 Tage nach OP
  • 250,00 € für Physiotherapie nach einer OP

OP-Schutz Plus – Beitrag 29,99 € p.M (inkl. OP-Schutz)

  • bis zu 2 Tiere (Hund/Katze) ohne Mehrpreis
  • Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0,00 €
  • Erhöhung der Versicherungssumme auf 7.500,00 €
  • Übernahme bis zum 3-fachen GOT-Satz
  • Nachbehandlung, Verpflegung in Tierklinik bis 15 Tage nach OP
  • Übernahme Notfallgebühr
  • 250,00 € für Physiotherapie nach einer OP

Zahnzusatz – Beitrag 12,49 € p.M.

  • Zahnextraktion bis 500,00 €
  • Zahnfüllungen, Zahnersatz & Zahnkorrekturen bis 500,00 €
  • Zahnreinigung/ Zeinsteinentfernung bis 100,00 €

SOS-Schutz – Beitrag 5,99 € p.M.

  • zahlreiche Assistance-Leistungen

    → Vermittlung Tierpension bei Unfall des VN
    → Vermittlung und Kostenübernahme des Transports zum Tierarzt bei akuter Erkrankung
    → Beratungsleistungen bei Tod des Tieres, Auslandsreisen oder steuerlichen Fragen rund ums Tier

  • Kostenlose Nutzung von Telemedizin über Pfotendoctor
  • Leistungen bei Biss fremder Hunde & Schäden durch Giftköder bis 500,00 €

Betriebliche Tierversicherung – Leistungen im Detail

Im Leistungsfall werden Kosten für

  • die Operation inkl. der Vorbehandlung, die zur Diagnose und Operation führt und
  • Nachbehandlungen der versicherten Operation

bis zum in der Versicherungspolice genannten maximalen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet (Versicherungsfall). Für die Vor- und Nachbehandlung gelten die in der Versicherungspolice genannten Zeiträume mitversichert.

Ersetzt werden infolge einer versicherten Operation außerdem die Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige

  • Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten),
  • Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten.

Der Leistungsfall muss eingetreten sein:

  • nach Beginn des Versicherungsschutzes,
  • nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit,
  • vor Ende des Vertrages.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten

Folgende Leistungen sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei einem versicherten Leistungsfall zusätzlich mitversichert:

  • Ergänzungsfuttermittel, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die stationär verabreicht werden;
  • Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn,
  • tierärztlicher Notdienst im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch zwingend notwendigen Operation, auch in direkter Folge eines Unfalls.
  • durchgeführte Physiotherapie im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Folgende Leistungen sind im Rahmen der in der Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssumme mitversichert:

  • Kosten für Zahnextraktionen, sowie Zahnfüllungen, Zahnersatz und Zahnkorrekturen;
  • prophylaktische Zahnreinigungen, Zahnsteinentfernungen und Zahnpolitur.

Tierarztkostennotfalldeckung

Wird ein versichertes Tier durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin akut (innerhalb von 24 Stunden nach der Verletzung) bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine abschließende Beurteilung der Haftung noch nicht möglich ist oder der Halter des fremden Hundes nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln ist.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Giftködernotfalldeckung

Wird ein versichertes Tier durch einen Giftköder verletzt oder vergiftet und muss daraufhin akut bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten.

Ein Giftköder ist ein Gegenstand, der von einer unbekannten Person mit dem Ziel ausgelegt wurde, Tiere zu schädigen. Das gilt insbesondere für Gegenstände, die mit Gift oder schädlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Nägel und Glasscherben, und Köder zur Jagd- und Schädlingsbekämpfung, präpariert wurden.

Telemedizinische Versorgung über “Pfotendoctor”

Ist eine veterinärmedizinische Konsultation notwendig oder erscheint aufgrund der Umstände für den Versicherungsnehmer als notwendig, werden die Kosten einer telemedizinischen Diagnostik oder Teleberatung (Telemedizin) durch die Petcare Solutions GmbH, Wöhlertstraße 12-13, 10115 Berlin, („Pfotendoctor“) durch den Versicherer übernommen.

Eine Terminbuchung oder Behandlung muss über die Notfallrufnummer (0800 7777 444) oder über die Website des Anbieters (www.pfotendoctor.de) erfolgen. Über die Notfallrufnummer kann auch der nächstgelegene Notdienst abgefragt werden.

Die Kosten der Telemedizin werden vom Versicherer übernommen, sofern der Versicherungsnehmer im Buchungsprozess oder nachträglich gegenüber Pfotendoctor die Versicherungsnummer angibt. Die Kosten anderer telemedizinischer Dienstleister werden nicht übernommen.

Assistance-Leistungen

Die Erbringung der Assistance-Leistungen erfolgt entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und der örtlichen Gegebenheiten. Die Erstattung der versicherten Kosten kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung vorgenommen werden.

Betreuungsnotstand durch Krankheit oder Unfall des Halters

Wenn du dich infolge Krankheit, Unfall oder eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer die folgenden Leistungen.

Vermittlung von Tierpensionen/ Tierbetreuung

Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermitteln bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension.

Der Versicherer übernimmt die Kosten der Unterbringung bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1.500 Euro je Kalenderjahr.

Nimmst du die Leistung zur Vermittlung von Tierpensionen/Tierbetreuung nicht in Anspruch, benennt der Versicherer dir einen Dienstleister für das tägliche Ausführen des Hundes und übernimmt die Kosten für diesen Dienstleister bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jeweils zwei Stunden pro Tag, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr.

 Übernahme des Einkaufs des Kunden plus Futter und Medikamente

Wenn dir in einer wie in Abschnitt B.6.1 beschrieben Situation diese Tätigkeiten nicht möglich sind, vermittelt der Versicherer dir einen Dienstleister, der für dich einmal wöchentlich:

  • deinen Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände sowie die
  • Besorgung von Rezepten oder Medikamenten in einer Apotheke und
  • Beschaffung und Lieferung von Tierfutter sowie der notwendigen Medikamente für das versicherte Haustier

übernimmt.

Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Dienstleistung bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen je Leistungsfall. Alternativ übernimmt der Versicherer die Versandkosten eines entsprechenden Online-Händlers. Kosten für die Einkäufe, Medikamente und Tierfutter werden nicht übernommen.

 Bei Urlauben: Vermittlung, aber keine Kostenübernahme

Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension auch im Falle deiner urlaubsbedingten Abwesenheit, sofern die gewohnte Unterbringung nicht zur Verfügung steht. Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit ist die Dienstleistung auf die Vermittlung beschränkt, so dass Sie die Kosten selbst zu tragen haben.

Betreuung des Tieres zu besonderen Tag(en) im Jahr (Umzug, Hochzeit, Trauerfall)

Wenn du dich infolge deines Umzugs, deiner Hochzeit oder eines Trauerfalls nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer folgende Leistungen:

Er benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension.

Er übernimmt die mit der Unterbringung verbundenen Kosten bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro je Kalenderjahr.

Fahrten zum Tierarzt oder Tierklinik bei akuter Krankheit

Erleidet das versicherte Haustier einen Unfall oder erkrankt es akut, vermittelt der Versicherer einen notfall- oder krankheitsbedingten Transport des versicherten Haustieres per Tierambulanz (abhängig von der örtlichen Verfügbarkeit) oder übernimmt die Kosten für ein Taxi zu einem Tierarzt oder in eine Tierklink. Die Kosten für den Transport (Hin- und Rückfahrt) werden pro Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 100 Euro erstattet. Anfallende Behandlungskosten werden nicht übernommen.

Der Versicherer vermittelt dir den Transport des versicherten Haustieres, wenn zur Nachsorge nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung regelmäßige Tierarztbesuche notwendig sind. Der Versicherer übernimmt die Kosten pro Versicherungsfall für vier Wochen und bis zu maximal 200 Euro.

Tod des Tieres

Verstirbt das versicherte Haustier, unterstützt der Versicherer dich bei Bedarf mit den folgenden Leistungen.

Organisation der Beerdigung

Der Versicherer recherchiert und vermittelt dir einen Tierbestatter in Ihrer Nähe.

Die Kosten für den Transport zum Bestatter sowie die Kosten der Bestattung werden nicht übernommen.

Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Giftköder-Fund polizeilich gemeldet wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden konnte.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Voraussetzungen und Vertragsbestandteile

  • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (AG). Dieser meldet die Arbeitnehmer inkl. Daten des versicherten Tieres an.
  • Es müssen mindestens 5 Arbeitnehmer versichert werden (Kollektiv). Sinkt der Bestand unter 5, hat der AG bis zu nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags Zeit dies “aufzufüllen”. Der Vertrag wird sonst aufgehoben.
  • Prämienzahlung erfolgt immer monatlich (Prämie je Arbeitnehmer)
  • Pro Arbeitnehmer können max. 2 Tier versichert werden.
  • Versichert werden können Hunde und Katzen.
  • Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle bei Antragstellung
  • Vorerkrankung sind ausgeschlossen.
  • Die steuerliche Anerkennung ist von den Finanzämtern Hamburg und Lübeck bestätigt. Wir empfehlen die Abstimmung mit deinem zuständigen Finanzamt – am Besten über deinen Steuerberater.

Wer kann versichert werden?

  • alle festangestellten Arbeitnehmer
  • inkl. Geschäftsführer & leitende Angestellte
  • ehrenamtliche Mitarbeiter
  • eingeschränkt:

    Inhaber & Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Tierarzt darf sein eigenes Tier nicht selbst behandeln/operieren

So funktioniert der Abschluss

  • der Arbeitgeber meldet die Mitarbeiter mit wenigen Angaben an
  • die Mitarbeiter werden als versicherte Personen in den Vertrag aufgenommen
  • pro Mitarbeiter können maximal zwei Haustiere (Hund oder Katze) versichert werden
  • die Tiere müssen mindestens 8 Wochen alt sein
  • der Versicherungsumfang hängt von den gewählten Bausteinen ab

So funktioniert die Auswahl der Bausteine

  • die Bausteine sind frei miteinander kombinierbar
  • OP-Schutz & OP-Schutz Plus unterscheiden sich in Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
  • die Bausteine gelten für alle Arbeitnehmer
  • eine individuelle Wahl der Bausteine je Mitarbeiter ist nicht möglich

So funktioniert die Abrechnung

  • der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämien monatlich
  • die Prämien sind pro Mitarbeiter je Monat festgelegt und über die Police ersichtlich
  • die Prämien sind über die Sachbezugspauschale von Lohnsteuer- & Sozialversicherungsbeiträgen befreit (bei weniger als 50 Euro je Mitarbeiter & Monat)
  • für die genaue steuerliche Prüfung sollte ein Steuerberater konsultiert werden

Was ist nicht versichert

(Auszug aus den Versicherungsbedingungen – hier findest du die kompletten Bedingungen  Cleos AVB Versicherungsbedingungen Stand 10.2024)

Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen.

Betriebliche Tierversicherung (bTV): Wie sie funktioniert und warum sie für dein Unternehmen Sinn macht

Die betriebliche Tierversicherung ist ein neuer, aber enorm wertvoller Zusatznutzen, den Unternehmen ihren Mitarbeiter anbieten können. Sie trägt nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit der Hunde und Katzen Ihrer Belegschaft bei, sondern stärkt auch die Bindung zum Unternehmen und sorgt dafür, dass Sie als Arbeitgeber attraktiver wirken. In diesem Artikel erfährst du, wie die betriebliche Tier-Krankenversicherung funktioniert, warum sie Sinn macht und welche Vorteile sie für dich und deine Mitarbeiter bringt.

Was ist eine betriebliche Tierversicherung?

Eine betriebliche Tierversicherung ist eine Zusatzversicherung, die ein Unternehmen für seine Mitarbeiter abschließt. Sie bietet zusätzliche Leistungen, die normalerweise privat versichert werden müssten. Unternehmen können dabei individuelle Verträge mit Tierversicherungsanbietern abschließen und die gewünschten Leistungen auswählen, die dann allen oder ausgewählten Mitarbeiter zugutekommen.

Wie funktioniert die betriebliche Tierversicherung?

Grundsätzlich schließt das Unternehmen eine oder mehrere Policen für die Mitarbeiter ab, wobei die Beiträge entweder komplett vom Arbeitgeber getragen werden oder teilweise auch vom Mitarbeiter übernommen werden können. Die Abwicklung der Versicherungsleistungen erfolgt direkt zwischen der Versicherung und den Mitarbeiter, sodass für das Unternehmen keine zusätzliche Verwaltungsarbeit entsteht. Die betriebliche Tierversicherung deckt Leistungen ab, die sonst privat abgeschlossen werden müssten. Hier sind einige gängige Beispiele:

  • Operationskostenversicherung für Hunde und Katzen
  • Zahnzusatz für Hunde und Katzen
  • SOS- Leistungen

Unternehmen können individuell bestimmen, welche Leistungen sie ihren Mitarbeiter anbieten möchten. Die Versicherungen bieten oft flexible Pakete an, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Belegschaft zugeschnitten sind.

Warum macht eine betriebliche Tierversicherung (bTV) Sinn?

Eine betriebliche Tierversicherung bringt für dich als Arbeitgeber mehrere Vorteile mit sich:

1.Attraktivität als Arbeitgeber steigern: In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, sich von der Konkurrenz abzuheben. Eine bTV stellt einen signifikanten Vorteil im Wettbewerb um die besten Talente dar, da Mitarbeiter die Sicherheit schätzen, die eine besondere Vorsorge für ihren Hund oder ihre Katze bietet.

2.Mitarbeiterbindung und -motivation fördern: Mit einer bTV zeigst du deinen Mitarbeitern, dass dir die Gesundheit ihrer Tiere am Herzen liegt. Diese Wertschätzung führt zu einer höheren Zufriedenheit und Bindung an das Unternehmen, was sich positiv auf die Motivation und Produktivität auswirkt.

3.Steuerliche Vorteile: Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Tierversicherung wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge seiner Mitarbeiter übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bTV max.  50,00 Euro, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

(Die Finanzämter Hamburg und Lüneburg haben im Rahmen einer Anrufungsauskunft bestätigt, dass eine betriebliche Tierversicherung im Rahmen der Sachpauschale abgeschlossen werden kann.)

4.Kosteneffizienz: Für das Unternehmen ist die bTV in der Regel günstiger, als wenn jeder Mitarbeiter eine vergleichbare private Versicherung selbst abschließen würde. Versicherungsgesellschaften bieten Rabatte und spezielle Tarife an, die nur für Unternehmen verfügbar sind.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der bTV?

Es gibt verschiedene Modelle der betrieblichen Tierversicherung für Hunde und Katzen, die sie auswählen können. Ein gängiges Modell ist die pauschale Absicherung, bei der alle Mitarbeiter dieselben Leistungen erhalten. Alternativ gibt es das modulare Modell, bei dem die Mitarbeiter aus mehreren Bausteinen wählen können. So können individuelle Präferenzen berücksichtigt werden, und du bietest eine maßgeschneiderte Lösung an. Im Bereich der betrieblichen Tierversicherung ist aktuell nur das pauschale Modell möglich.

Betriebliche Tierversicherung – Zusammenfassung

Mehr als nur ein Benefit

Die betriebliche Tierversicherung ist  weit mehr als nur ein zusätzlicher Benefit. Sie ist ein strategisches Instrument zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, zur Förderung der Tiergesundheit und zur Reduzierung von Ausfallzeiten. Darüber hinaus profitierst sowohl du als Arbeitgeber als auch deine Mitarbeiter von den steuerlichen Vorteilen und der Kosteneffizienz. Eine betriebliche Tierversicherung ist eine Investition in die Gesundheit der Hunde und Katzen deiner Mitarbeitenden, reduziert unbezahlte Belegungen von OP-Zeiten, steigert die Zufriedenheit deiner Belegschaft und zahlt sich langfristig in Form von motivierten und loyalen Mitarbeiter aus.

Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Tierversicherung

Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit dem Antrag über eine sog. Listenanmeldung. Wenn Mitarbeitende dazu kommen, werden diese einfach per e-mail angemeldet.

Auscheidende Mitarbeiter werden einfach per email abgemeldet.

Nein, das ist nicht möglich. Scheidet ein Mitarbeiter aus, wird dieser aus dem Gruppenvertrag abgemeldet.

Das Finanzamt Hamburg und Lüneburg haben im Rahmen einer Anrufungsauskunft bestätigt, dass eine betriebliche Tierversicherung im Rahmen der Sachpauschale abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen aber dringend, mit Verweis auf diese Finanzämter die Anfrage bei deinem zuständigen Finanzamt.

Ja, allerdings mit der Einschränkung, dass die eigenen Tiere von einer Kollegin oder einem Kollegen durchgeführt werden muss!

Der Versicherungsschutz besteht für Mitarbeitende nur, wenn der Arbeitgeber diese anmeldet hat – eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Entscheidest der Mitarbeitende sich dafür, kann es sein, dass bestimmte Leistungen sowohl über seine private als auch über die betriebliche Tierkrankenversicherung abgedeckt sind.

Melden Mitarbeitende einen Schaden bei beiden Versicherungen, muss dies angegeben werden, und jede übernimmt die Hälfte der Kosten (das nennt man Mehrfachversicherung). Einige Behandlungen könnten jedoch ausschließlich über die betriebliche Versicherung abgedeckt sein. Meldet der Mitarbeitende den Schaden an seine private Versicherung, könnte dies dort (aufgrund von Schadenhäufigkeit) zur Kündigung oder zur Weiterführung des Vertrags mit deutlich höheren Prämien führen (Vertragssanierung). Entscheidet der Mitarbeitende sich, den Schaden nur beim Versicherer zu melden und auf eine Einreichung bei seiner privaten Tierversicherung zu verzichten, verzichtet der Versicherer (Cleos) auf einen Regressanspruch gegenüber der privaten Versicherung des Mitarbeitenden.

Der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämie direkt an den Versicherer. Diese Prämien gelten als geldwerter Vorteil für den Mitarbeitenden. Nach Prüfung und Bestätigung durch das zuständige Finanzamt sind sie jedoch über die Sachbezugspauschale von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. In der Lohnabrechnung werden diese Prämien entsprechend ausgewiesen und abgezogen.

Für Mitarbeidende beginnt der Vertrag in dem Moment, in dem der Arbeitgeber diesen beim Versicherer anmeldet hat. Der früheste mögliche Starttermin ist somit der erster Arbeitstag.

Es gibt keine Wartezeiten, wie sie oft bei Tierversicherungen üblich sind, sodass das Haustier sofort versichert ist. Der Vertrag endet, sofern weder der Arbeitgeber noch der Versicherer kündigen, in folgenden Fällen: wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitenden vom Vertrag ausschließt, das Arbeitsverhältnis endet, der Mitarbeitende das Land verlässt oder das Haustier verstirbt.

Nach Vertragsabschluss erhält der Mitarbeitende über seinen Arbeitgeber ein Schreiben, das ihm eine Übersicht über den Versicherungsschutz und die Möglichkeiten zur Schadensmeldung bietet.

Jeder Mitarbeiter kann nur einmal angemeldet werden. Pro Mitarbeiter ist aber die Anmeldung von max. 2 Tieren (Hund/Katze) möglich. Der monatliche Beitrag verändert sich dadurch nicht, egal ob ein Tier oder 2.

Der Tarif beinhaltet nur eine Operationskostenversicherung, da eine Krankenvollversicherung den max. Beitrag von 50,00€ (Sachwertpauschale) überschreiten würde.

Die Leistungssumme im Zahnbaustein (wie auch im OP-Baustein) ist begrenzt um einen Beitrag, der insgesamt für alle wählbaren Leistungen gezahlt werden muss, nicht über 50,00€ (max. Limit für die Sachwertpauschale) steigen zu lassen.

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