Inhaltsverzeichnis
- Anmeldung beim Ordnungsamt oder Hunderegister: So meldest du deinen Listenhund korrekt an
- Warum ist die Anmeldung deines Listenhundes so wichtig?
- Warum musst du als Hundehalter deinen Listenhund anmelden?
- Warum gilt die Versicherungspflicht für Listenhunde?
- Voraussetzungen für die Anmeldung deines Listenhundes
- Sachkundenachweis: Nachweis deiner Eignung als Listenhund-Halter
- Wo muss dein Hund angemeldet werden?
- Mikrochip und Kennzeichnung: Was ist Pflicht?
- Was brauchst du für die Anmeldung?
- Wie läuft die Anmeldung ab?
- Was passiert nach der Anmeldung?
- Warum ist die Haftpflichtversicherung so wichtig?
- Bußgelder und Folgen bei Nichtanmeldung
- Weitere Informationen und nützliche Anlaufstellen
- Tarifrechner und Angebote: So findest du die passende Hundehaftpflicht für Listenhunde
- Fazit: Ohne Anmeldung kein sicheres Zusammenleben
Anmeldung beim Ordnungsamt oder Hunderegister: So meldest du deinen Listenhund korrekt an
Wenn du einen Listenhund hältst oder neu bei dir aufnimmst, bist du in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ihn offiziell zu melden – und zwar sowohl beim Ordnungsamt als auch ggf. im zentralen Hunderegister für Listenhunde deines Bundeslands. Das zentrale Hunderegister ist eine zentrale Einrichtung, deren Registrierungspflicht sich auf das NHundG (Niedersächsisches Hundegesetz) und das jeweilige Hundegesetz deines Bundeslands stützt. Die Anmeldung ist Voraussetzung für eine genehmigte Haltung, kann Bußgelder verhindern und gibt deinem Hund im Ernstfall Rückhalt, z. B. wenn er wegläuft. Die Vorschriften und das gesetz über das Halten von Hunden regeln verbindlich, dass die Anmeldung und Registrierung erfolgen muss.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachte, dass die Anmeldung deines Listenhundes fristgerecht und gemäß den gesetzlichen Vorgaben im zentralen Hunderegister erfolgen muss. Versäumte Fristen oder fehlende Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Ratgeber zeige ich dir, wann, wo und wie du deinen Listenhund anmelden musst, welche Unterlagen du brauchst und warum auch hier die richtige Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist. Sowohl Halterinnen als auch Halter sind verpflichtet, ihren Hund ordnungsgemäß zu registrieren und die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Ein Beispiel: In vielen Bundesländern kannst du deinen Hund online über das zentrale Register oder direkt beim zuständigen Amt anmelden.
Warum ist die Anmeldung deines Listenhundes so wichtig?
Die Anmeldung deines Listenhundes im zentralen Register ist weit mehr als eine bürokratische Pflicht – sie ist ein entscheidender Beitrag zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung. Als Hundehalter trägst du nicht nur die Verantwortung für das Wohl deines Hundes, sondern auch für die Sicherheit deiner Mitmenschen. Das zentrale Register ermöglicht die eindeutige Identifizierung deines Hundes und die Ermittlung des Hundehalters, falls es zu einem Vorfall oder einem Verlust kommt. So können herrenlose Hunde schnell wieder zu ihren Besitzern zurückgeführt werden und im Ernstfall ist klar nachvollziehbar, wer für den Hund verantwortlich ist.
Die Anmeldung im zentralen Register unterstützt zudem die Behörden dabei, die Hundehaltung in Deutschland besser zu regulieren und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überwachen. Sie trägt dazu bei, dass Tierschutzgesetze und weitere Regelungen zum Schutz von Mensch und Tier effektiv umgesetzt werden können. Indem du deinen Hund ordnungsgemäß anmeldest, leistest du einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller – und zeigst, dass du als Hundehalter deine Pflichten ernst nimmst.
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Warum musst du als Hundehalter deinen Listenhund anmelden?
Die Anmeldung deines Listenhundes ist nicht nur Formsache – sie ist in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben; maßgeblich ist hier insbesondere § 6 NHundG als Rechtsgrundlage. Das Gesetz entfaltet dabei volle Kraft und macht die Anmeldung rechtlich verbindlich. Ziel ist es, gefährliche Hunde zu erfassen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und im Schadensfall nachvollziehen zu können, wer für das Tier verantwortlich ist.
Gerade die Halterin trägt hierbei eine besondere Verantwortung, da sie für den Nachweis der Sachkunde, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Erfüllung aller Nachweispflichten im Rahmen der Hundehaltung verantwortlich ist.
Fehlende oder verspätete Anmeldung kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – besonders bei Listenhunden, die unter verschärfte Auflagen fallen. Die Anmeldung im zentralen Register ist für jede Hundehalterin oder des Hundehalters verpflichtend.
Warum gilt die Versicherungspflicht für Listenhunde?
Listenhunde werden per Gesetz als potenziell gefährlich eingestuft, was durch spezielle Gesetze und Vorschriften geregelt ist. Auch wenn dein Hund brav und gut erzogen ist, sehen viele Behörden ein höheres Risiko für Dritte. Deshalb ist die Hundehaftpflicht für Listenhunde in fast jedem Bundesland zwingend vorgeschrieben, bevor du überhaupt eine Haltungserlaubnis bekommst.
👉 Ohne Nachweis der Versicherung keine Genehmigung – weder beim Ordnungsamt noch bei der Gemeinde. Die zuständige Behörde überprüft dabei die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Voraussetzungen für die Anmeldung deines Listenhundes
Bevor du deinen Listenhund im zentralen Register anmelden kannst, musst du einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst ist eine gültige Adresse in Niedersachsen erforderlich – nur so kannst du deinen Hund im zentralen Register des Bundeslands erfassen lassen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die eindeutige Identifizierung deines Hundes: Dafür muss dein Hund mit einem Mikrochip versehen sein, dessen Nummer bei der Anmeldung angegeben wird.
Neben der Chipnummer sind weitere Angaben notwendig, um deinen Hund korrekt zu registrieren. Dazu gehören die Rasse, das Geschlecht und das Alter deines Hundes. Diese Informationen helfen den Behörden, die Gefährlichkeit des Hundes einzuschätzen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.
Für die Anmeldung im Hunderegister ist außerdem der Nachweis des Sachkundenachweises erforderlich.
Bereite am besten alle relevanten Unterlagen und Daten im Vorfeld vor – so kannst du die Anmeldung, egal ob online, schriftlich oder telefonisch, schnell und unkompliziert abschließen. Die vollständigen und korrekten Angaben im zentralen Register sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgen auch dafür, dass dein Hund im Ernstfall eindeutig identifiziert werden kann.
Sachkundenachweis: Nachweis deiner Eignung als Listenhund-Halter
Der Sachkundenachweis ist ein zentrales Element für alle, die einen Listenhund halten möchten. Er bestätigt, dass du als Hundehalter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügst, um deinen Hund artgerecht zu halten und sicher zu führen. Die Sachkundeprüfung besteht in der Regel aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Abschnitt werden Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, Erziehung, Gesundheit und rechtliche Grundlagen der Hundehaltung gestellt. Im praktischen Teil musst du zeigen, dass du deinen Hund sicher führen und in verschiedenen Alltagssituationen angemessen reagieren kannst.
Mit dem Sachkundenachweis belegst du, dass du dich intensiv mit den Bedürfnissen deines Hundes auseinandergesetzt hast und in der Lage bist, verantwortungsvoll mit ihm umzugehen. Das schützt nicht nur deinen Hund, sondern auch andere Menschen und Tiere. Die erfolgreiche Prüfung ist daher ein wichtiger Schritt, um als verantwortungsvoller Hundehalter anerkannt zu werden und die gesetzlichen Anforderungen an die Hundehaltung zu erfüllen.
Wo muss dein Hund angemeldet werden?
Je nach Bundesland gibt es zwei verschiedene Stellen, bei denen du deinen Hund anmelden musst:
✅ Ordnungsamt / Ordnungsbehörde deiner Gemeinde
Hier erfolgt die Anmeldung als sogenannter „gefährlicher Hund“ bzw. Listenhund. Die zuständige Behörde ist für die Durchführung der Anmeldung verantwortlich und überprüft die eingereichten Unterlagen sorgfältig. Bestimmte Personen, wie Sachbearbeiter oder anderes Fachpersonal, sind dabei für die Bearbeitung der Anmeldung zuständig. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung der Haltungserlaubnis. In einigen Städten geht die Anmeldung mit einem persönlichen Gespräch oder einer Wohnungsbegehung einher.
✅ Hunderegister des Bundeslands: Anmeldung und Eintragung im Hunderegister
Viele Bundesländer führen ein zentrales Hunderegister, in dem alle Hunde (teils nur Listenhunde, teils auch alle anderen Rassen) registriert werden müssen. Beispiele:
- Niedersachsen: Zentrales Hunderegister Niedersachsen
- NRW: Kommunales Hunderegister über das Ordnungsamt
- Berlin: Meldung beim Landeshunderegister Berlin
- Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg: eigene Registerpflichten
Das zentrale Register ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung, die der Identifikation, Erfassung und Verwaltung von Hundedaten dient. Zu den Aufgaben des zentralen Registers gehören die Erfassung, Speicherung, Bearbeitung und Archivierung der Daten sowie die Verwaltung der Gebühren, die für die Nutzung des Registers erhoben werden. Die Daten werden im zentralen Register und in weiteren registers verwaltet, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Hundehaltung zu überwachen.
In Niedersachsen wird das zentrale Register (Nds. Hunderegister) von der GovConnect GmbH als beliehene Stelle im Auftrag der Behörden geführt. Die GovConnect GmbH ist für die administrative Abwicklung, die Datenverwaltung und die Gebührenerhebung zuständig. Für die Registrierung, Änderungen oder Abmeldungen im zentralen Register fallen Gebühren an, die von der GovConnect GmbH erhoben werden.
💡 Tipp: In Niedersachsen ist die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Geburt bzw. 2 Wochen nach Einzug Pflicht – sonst droht ein Bußgeld.
Mikrochip und Kennzeichnung: Was ist Pflicht?
In Niedersachsen ist die Mikrochip-Kennzeichnung für jeden Hund Pflicht – und damit auch für deinen Listenhund. Der Mikrochip muss den internationalen Standards ISO 11784 und ISO 11785 entsprechen und wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt eingesetzt. Die so vergebene Chipnummer ist die Grundlage für die eindeutige Identifizierung deines Hundes im zentralen Register.
Die Registrierung im zentralen Register ist nur mit einer gültigen Mikrochip-Nummer möglich. Eine Tätowierung reicht nicht aus, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Die Mikrochip-Kennzeichnung ist die sicherste Methode, um deinen Hund eindeutig zuzuordnen und im Fall des Falles die Hundehalterin oder den Hundehalter schnell zu ermitteln.
Achte darauf, dass die Chipnummer korrekt im Register eingetragen wird – nur so ist die Identifizierung deines Hundes jederzeit gewährleistet. Die Mikrochip-Kennzeichnung schützt nicht nur deinen Hund, sondern gibt auch dir als Hundehalter:in die Sicherheit, im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Achte darauf, bei der Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung typische Falle zu vermeiden, damit keine Probleme bei der Identifizierung deines Hundes entstehen.
Was brauchst du für die Anmeldung?
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Gemeinde, aber in der Regel musst du folgende Unterlagen mitbringen:
📄 Personalausweis oder Meldebescheinigung
📄 Chipnummer des Hundes (ISO-konformer Mikrochip)
📄 Haftpflichtversicherungsnachweis – am besten die beste Hundehaftpflicht für Listenhunde
📄 Sachkundenachweis
📄 Hundeführerschein (als Nachweis für die Sachkunde und bestandene Prüfungen anerkannt)
📄 Nachweis über den Wesenstest (wenn vorhanden; hierbei erfolgt die Feststellung des Verhaltens des Hundes)
📄 Tierärztliche Bescheinigung zur Gesundheit
📄 Führungszeugnis des Halters
📄 Impfpass (Tollwutimpfung Pflicht)
📄 Mietvertrag mit Erlaubnis zur Hundehaltung (falls erforderlich)
Je nach Kommune kann auch ein Anmeldeformular oder eine Selbstauskunft notwendig sein. Bei der Anmeldung können zudem Fragen zu Zucht, Haltung und Verhalten gestellt werden. Die Sachkunde kann durch verschiedene Prüfungen, wie z.B. den Hundeführerschein, nachgewiesen werden; die Prüfung wird von einer anerkannten Person durchgeführt. Die Ermittlung der Gefährlichkeit des Hundes erfolgt in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Die Gewinnung von Erkenntnissen über die Hundehaltung und die Rolle der Hundehalterinnen und Hundehalter ist ein zentrales Ziel der Registrierung. Die Anmeldung steht auch im Zusammenhang mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes, Hundesteuergesetzes sowie Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften. Die Kommunikation mit der Behörde kann per E-Mail erfolgen, und für die Bezahlung der Gebühr kann ggf. ein QR Code genutzt werden. Achte darauf, mögliche Fallen bei der Anmeldung zu vermeiden – mehr Informationen dazu kannst du bei der zuständigen Person erfragen.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Anmeldung beim Ordnungsamt:
- Kontaktiere das Amt deiner Stadt oder Gemeinde.
- Vereinbare ggf. einen Termin.
- Reiche alle Unterlagen ein.
- Erhalte eine schriftliche Bestätigung und ggf. deine Haltungserlaubnis.
Anmeldung im Hunderegister:
- Online oder postalisch über das Register deines Bundeslands.
- Eingabe der Daten von Hund und Halter.
- Zahlung einer einmaligen Registrierungsgebühr (meist 17–30 €).
- Erhalt der Registrierungsnummer bzw. Bestätigung.
Online-Anmeldung: So geht’s digital und schnell
Die Online-Anmeldung deines Hundes im zentralen Register ist besonders komfortabel und spart Zeit. Zuerst legst du ein persönliches Halterkonto an, in dem du deine Daten sowie die Angaben zu deinem Hund hinterlegst. Dazu gehören unter anderem die Rasse, das Alter, das Geschlecht und natürlich die Mikrochip-Nummer deines Hundes.
Mit wenigen Klicks kannst du dann die Anmeldung abschließen – ganz bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr. Halte alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit, damit du die Online-Anmeldung zügig durchführen kannst. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du einen Kostenbescheid, der dir als Nachweis der Eintragung im zentralen Register dient.
Die Online-Anmeldung ist nicht nur praktisch, sondern sorgt auch dafür, dass die Daten deines Hundes schnell und sicher im Register erfasst werden. So bist du als Hundehalter:in auf der sicheren Seite und erfüllst alle gesetzlichen Vorgaben zur Registrierung deines Hundes.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst du meist:
- eine offizielle Halteerlaubnis (bei Listenhunden)
- eine Registrierungsnummer
- teilweise eine Hundemarke oder Bescheinigung, die du mitführen musst
- behördliche Auflagen, z. B. Leinen- und Maulkorbpflicht, Training, Wiederholungsprüfung oder die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes durch eine amtliche Prüfung
Nach der Aufgabe der Hundehaltung, etwa bei Tod, Verlust oder Halterwechsel, ist eine formelle Abmeldung des Hundes beim zentralen Register erforderlich. Die Ermittlung der aktuellen Halterdaten erfolgt dabei zur Aktualisierung der Datenbank.
Durch die Registrierung werden zudem wichtige Erkenntnisse über die Hundehaltung in Berlin gewonnen, etwa zur Rasse, Kreuzung und Gefährlichkeit der Tiere.
⚠️ Wichtig: Bei Umzug, Halterwechsel oder Tod des Hundes musst du den Hund ab- oder ummelden!
Warum ist die Haftpflichtversicherung so wichtig?
Die Anmeldung wird in vielen Fällen nur mit gültigem Versicherungsnachweis akzeptiert – und nicht jede Versicherung deckt Listenhunde ab!
✅ Die besten Hundehaftpflicht-Versicherungen für Listenhunde bieten dir:
- behördlich anerkannte Deckungssummen
- Schutz auch bei Kategorie-1- und Kategorie-2-Hunden
- weltweiten Versicherungsschutz
- Akzeptanz durch nahezu alle Ordnungsämter
Ohne diesen Nachweis kann dir das Amt die Anmeldung verweigern oder dich zur Nachbesserung auffordern.