Als Tierschutzverein gut versichert!

Versicherungen für Tierschutzvereine

Deine ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle ausgesetzter, verwahrloster und misshandelter Tiere ist eine Herzenssache. Dafür sage ich – Martin Markowsky – vorab ganz herzlichen Dank. Denn auch unser Paule kommt aus dem Tierschutz und bereichert unserer Leben extrem. Damit du, deine Vereinskollegen und Helfer sich auf diese Aufgabe voll und ganz konzentrieren können ist eine Haftpflicht für Tierschutzvereine dringend notwendig. Wenn mal etwas passiert, ist deine Verein und alle Mithelfenden optimal abgesichert.

Hier erfährst du, warum es für deinen Tierschutzverein so wichtig ist, sich vernünftig abzusichern. Wir erklären dir, warum eine Betriebshaftpflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung und eine D&O Versicherung für Tierschutzvereine sinnvoll sind und was in diesen Absicherungen alles versichert sein sollte.

Betriebs- oder Vereinshaftpflicht für Tierschutzvereine

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tierschutzvereine ist sinnvoll, weil sie dich vor Schadensersatzforderungen schützt. Wenn ein Tier zum Beispiel während einer Veranstaltung verletzt wird oder ein Besucher auf dem Gelände stürzt und sich verletzt, können hohe Kosten auf dich zukommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten für dich und schützt dich vor finanziellen Belastungen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Tierschutzvereine

Eine Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung ist ebenfalls wichtig für Tierschutzvereine. Sie schützt dich vor Ansprüchen, die aus einem Vermögensschaden resultieren. Wenn du zum Beispiel eine Spende falsch verbuchst oder ein Tierarzt einen Fehler bei der Behandlung macht, kann es zu einem Vermögensschaden kommen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für dich.

D&O-Versicherung für Tierschutzvereine (Absicherung des Vorstands)

Eine D&O Versicherung ist speziell für Vereinsvorstände gedacht. Sie schützt dich als Vorstand vor Regressansprüchen, die von Vereinsmitgliedern oder Dritten gegen dich erhoben werden können. Wenn zum Beispiel ein Mitglied den Vorstand für einen Fehler verantwortlich macht, kann es zu Regressansprüchen kommen. Eine D&O Versicherung übernimmt die Kosten für dich und schützt dich vor finanziellen Belastungen.

Du siehst, eine vernünftige Absicherung ist für deinen Tierschutzverein unverzichtbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung und eine D&O Versicherung schützen dich vor finanziellen Belastungen und geben dir die Sicherheit, die du brauchst. Sorge jetzt für eine umfassende Absicherung und konzentriere dich voll und ganz auf das, was wirklich zählt: Das Wohl der Tiere!

Hier kannst du einfach dein Angebot berechnen

Die Grundlage ist die sog. Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung. Was ist in unserem eigens für Tierschutzvereine entwickelten DOGVERS- Konzept versichert

Versicherungssummen
5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)

Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
-gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
-an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
-an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen

Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.

Versicherte Personen
Mitglieder des Vorstands und der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft.
Alle Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des Vereins bei Veranstaltungen
Alle Angestellten, Arbeiter und Hilfskräfte für Schäden, die sie im Auftrag für den Verein verursachen.

Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.

Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz

Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken
Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen
Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.

Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden.

Pflegestellen
Mitversichert sind Sach- und Personenschäden in den Pflegestellen mit einer Selbstbeteiligung von 500 € je Schadenfall

Einführen von Hunden aus dem Ausland
Bei der Einführung von Auslandshunden beginnt der Versicherungsschutz an der Grenze zu Deutschland bzw. bei Übergabe auf einem deutschen Flughafen.

Gassigänger
Gassigänger inkl. der Ansprüche der Gassigänger sind mitversichert.

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