Krücken und ein Gipsbein in blau Unfallversicherung

Wie funktioniert eine private Unfallversicherung?

Du erhältst von Deinem Versicherer einen einmaligen Geldbetrag und/oder eine Unfallrente ausgezahlt, solltest Du nach einem Unfall eine anhaltende Beeinträchtigung Deines Körpers oder Geistes (Invalidität) erleiden. Diese Summe soll Dir direkt nach einem Unfall helfen eventuelle Umbaumaßnahmen am Haus oder Fahrzeug finanziell zu stemmen. Sie soll Dir helfen, Deine neue Lebenssituation zu finanzieren.

Leider wird das Thema dadurch kompliziert, dass es auf dem Markt unzählige Tarife gibt, die sich massiv unterscheiden. Wir helfen Dir dabei zu verstehen, worauf Du unbedingt achten solltest.

Der Unfallbegriff

Um sich diesen besser merken zu können, kannst Du als Eselsbrücke den Begriff „PAUKE“ nutzen. Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis mit Gesundheitsschädigungen, so die offizielle Definition des Unfallbegriffs.

Beachte: Hier trennt sich bereits die Spreu vom Weizen. Viele Versicherer gehen hier für den Kunden noch einen Schritt weiter und erweitern den Unfallbegriff, sodass zusätzliche Leistungen abgedeckt sein können.

Definition des Unfallbegriffs durch Versicherer:

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Zunächst beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur privaten Unfallversicherung:

Die private Unfallversicherung ist sinnvoll für Menschen die erhöhten Unfallrisiken durch Sport, privates Reisen, gefährlichen Hobbys oder Autofahren, ausgesetzt sind. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Unfallschutz, es sind nicht mal Wege- und Berufsunfälle eingeschlossen, wenn sie sich nicht freiwillig versichert haben. Aber auch Arbeitnehmer können damit ihren Schutz gegen unfallbedingte Invalidität vervollständigen.

Beachte: Die meisten Unfälle passieren nicht auf der Arbeit, sondern im privaten Umfeld und sind somit nicht gesetzlich versichert.

Nein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Dein monatliches Einkommen und Deine monatlichen Ausgaben ab. Die private Unfallversicherung soll mit einer Einmalzahlung dafür Sorge tragen, dass Du bei einer unfallbedingten Invalidität Deine neue Lebenssituation finanzieren kannst.

Beachte: Nur knapp 10 % der Berufsunfähigkeiten werden durch einen Unfall ausgelöst. Die private Unfallversicherung ist also eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Solltest Du unfallbedingt eine anhaltende Invalidität davontragen, die voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und keine Besserung absehbar ist. Sie zahlt, wenn eine der im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Versicherer leistet nach einem bestimmten Zeitraum , nach Abschluss aller Untersuchungen und Feststellung des Invaliditätsgrades. Da dieses Prozedere einige Monate in Anspruch nehmen kann, ist es sinnvoll, eine Todesfallsumme mit hinzuzunehmen, diese Summe wird ggf. schon früher ausgezahlt, auch wenn Du noch lebst.

Im Gegenteil zu den gesetzlichen Unfallversicherungen, die sich auf Berufsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten beschränken, gilt bei der privaten Unfallversicherung ein weltweiter Versicherungsschutz, rund um die Uhr.

Der Arbeitgeber finanziert zu 100 % die gesetzliche Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung finanzierst Du allein.

Alle ein, drei oder fünf Jahre, je nach Vertragslaufzeit kann Du kündigen. Empfehlenswert ist eine Laufzeit von einem Jahr zu wählen, so bist Du flexibler, falls sich in Deinem Leben etwas ändert.

Dein Versicherer zahlt Dir im Falle einer unfallbedingten Invalidität die vereinbarte Leistung. Die Leistungen unterscheiden sich dabei von Tarif zu Tarif, der Versicherungsschutz gilt dabei aber weltweit und rund um die Uhr. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens 100.000,00 €. Je nach Grad der Invalidität erhältst Du dann einen Betrag ausgezahlt. Der Grad richtet sich nach der sogenannte Gliedertaxe, welche bestimmt, wieviel Prozent der vereinbarten Grundinvalidität Du erhältst. Bei 20%-iger Invalidität erhältst Du 20%, bei 60%-iger Invalidität 60% usw.

Schütze dich vor finanziellen Schäden

Wichtige Punkte die Du bei der Wahl der Versicherung beachten solltest

Empfehlenswert ist eine Progression von mindestens 225% – 350% der Leistung bei erhöhtem Invaliditätsgrad. So erhältst Du umso mehr Leistung, desto höher die Invalidität ausfällt. Bist Du also zu 100% invalide, erhältst Du 350% der vereinbarten Summe, also 350.000,00 €, was sinnvoll ist, da der Bedarf umso größer ist, je schwerer der Unfall und dessen Folgen sind.

Die Unterschiede zur gesetzlichen Unfallversicherung

Per Gesetz ist jeder Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Der Beitrag wird komplett vom Arbeitgeber gezahlt. Abgesichert sind hierbei Berufsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, Träger sind die dazugehörigen Berufsgenossenschaften. Als Wegeunfälle gelten Unfälle, die auf direktem Wege zur Arbeit passieren. Gehst Du aus privatem Grund einen Umweg, erlischt der Schutz, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Sie leistet erst ab einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit von 20%.

Nach der PAUKE-Definition ereignen sich jährlich knapp 8,5 Millionen Unfälle in Deutschland. Gehörst Du zu denen, dessen Unfall nicht glimpflich ausgeht, stehst Du vielleicht nicht nur vor einem finanziellen, sondern erleidest wohlmöglich auch einen körperlichen Schaden. Passiert dieser Unfall in Deiner Freizeit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sodass dieses Risiko Deine private Unfallversicherung abdecken würde.

Sie ist eine freiwillige Absicherung bei privaten Versicherungsgesellschaften. Der Schutz gilt dabei weltweit und rund um die Uhr, sodass Du dieses Risiko umfassend absichern kannst, auch wenn der Unfall während der Arbeitszeit passiert, zahlt die private Unfallversicherung zusätzlich zu der gesetzlichen. Hier kannst Du, im Gegenzug zur gesetzlichen Unfallversicherung, noch die wichtige Einmalzahlung vereinbaren, also eine individuelle Grundsumme.

Um diese Frage für Dich zu beantworten, solltest Du dir die Frage stellen, ob Du dir den „Worst Case“ finanziell leisten könntest. Falls Du dir diese Frage mit „nein“ beantwortest, frage dich, ist der Betrag für diese Absicherung für dich monatlich stemmbar und ist er es dir persönlich auch wert? Falls Du dir diese Frage mit „ja“ beantwortest, frage dich, willst Du diesen Betrag dann selbst bezahlen, oder soll das dann lieber eine Versicherungsgesellschaft übernehmen.

Grundsätzlich jeder, der nach einem Unfall mit bleibenden Schäden froh sein möchte, dass er irgendwann mal eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.

  • Sportlich aktive Menschen
  • Viel-Reiser
  • PKW-Fahrer
  • Kinder (Gerade sie, sind durch ihr Tobe- und Spielverhalten oft hohen Risiken ausgesetzt)
  • Rentner (Im Alter steigt die Gefahr zu stürzen und sich so schwerwiegende Schäden zuzuziehen.)

Zu empfehlen sind immer: Eine hohe Grundsumme (Faustformel: 3-5 Gehälter, mind. 100.000,00 €) und eine Progression von 225%-350%.

Ebenfalls sinnvoll ist eine Todesfallsumme, wohingegen die Unfallrente eher überflüssig ist, solltest Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Sollte diese aus gesundheitlichen Gründen nicht versicherbar sein, kann eine Unfallrente zumindest einen Teil des Risikos abdecken, bietet jedoch keinen gleichwertigen Ersatz.

Erweiterter Unfallbegriff: Gerade bei Sportlern wichtig, falls es bei einer Bewegung ohne Fremdeinwirkung zu einer Muskelzerrung kommen sollte oder eine Sehne reißt oder gezerrt wird. Dadurch leistet die Unfallversicherung auch bei Folgeschäden durch erhöhte Krafteinwirkung.

Mitwirkungsanteil: Dieser sollte mindestens bei 50% liegen, bestenfalls bei 100%. Mitwirkungsanteil bedeutet, dass Deine dir zustehende Leistung um den Teil gekürzt wird, zu dem eine Vorerkrankung beigetragen hat. Leidest Du z.B. an Rheuma und verletzt Dir bei einem Unfall das Knie und kannst es nicht mehr bewegen, ist der Unfall zwar der Auslöser, die Krankheit jedoch daran beteiligt. Sodass die Leistung je nach Mitwirkung entsprechend gekürzt wird. Dies geschieht bei einem Mitwirkungsanteil von 100% nicht.

Kosmetische Operation: Ist dieser Teil mitversichert erstattet die Versicherung auch Operationen, die gesundheitlich zwar nicht erforderlich sind, jedoch kosmetisch nötig, um Dein äußeres Erscheinungsbild zu verbessern.

Schlaganfall, Herzinfarkt, Bewusstseinsstörungen: Gute Versicherer leisten auch dann, wenn die aufgezählten Gründe einem Unfall vorausgegangen sind.

Alkohol und Medikamente: Die Grenze variiert zwar aber einige Versicherer leisten auch dann, wenn Du bis zu einem bestimmten Pegel alkoholisiert warst.

Bergungskosten: Manche Versicherer erstatten auch diese, wenn Dir z.B. ein Unfall an „komplizierten Orten“ wie den Bergen passiert.

Erstickung, Erfrieren, Ertrinken: Hierbei handelt es sich zwar per Definition nicht um einen „Unfall“, jedoch tragen manche Versicherer auch dieses Risiko mit.

Todesfallschutz: Du kannst hier eine Summe von 10.000,00 € bis 20.000,00 € mit in den Vertrag einschließen. Jedoch nicht um Deine Hinterbliebenen abzusichern, dies sollte die Risikolebensversicherung übernehmen. Manche Versicherer gewährleisten dadurch eine sofortige Auszahlung, auch wenn der Grad der Invalidität noch gar nicht feststeht.

Vergiftung und Infektion: Ist dieser Punkt versichert, wird auch im Falle einer Invalidität durch einen Zeckenbiss gezahlt.

Extremsport, Motorrad: Diese Punkte sind bei den meisten Versicherern ausgeschlossen. Dieses Risiko sollte man, wenn man dieser Gruppe unterliegt, gegen einen Aufschlag absichern lassen.

„Nice to have“ aber nicht notwendig sind folgende Zusatzleistungen:

  • Krankenhaustagegeld: Hier bekommst Du für einen Krankenhausaufenthalt pro Tag beispielsweise 10,00 €. Dieser Betrag wird im Zweifel nicht entscheidend sein, sodass man ihn sich sparen kann.
  • Verträge mit Beitragsrückgewähr: Dieses Produkt ist absoluter Blödsinn, wenn man es sich mal genau durchrechnet. Hiervor profitiert lediglich der Versicherer.
  • Dynamik ist nicht immer sinnvoll: Hierdurch steigt Dein Versicherungsbeitrag jährlich um einen gewissen Prozentsatz. Bei manchen Versicherungen ist das durchaus sinnvoll, nicht jedoch bei der privaten Unfallversicherung.
  • Unfallrente: Wenn Du bereits im Besitz einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung bist, ist diese nicht zwingend erforderlich.
  • Übergangsleistung: Sie garantiert Dir, sollte nach 6 Monaten immer noch kein klares Ergebnis vorliegen, dass Du diese vereinbarte Übergangsleistung erhältst.

Was bedeutet die Gliedertaxe?

Sie unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und besagt genau, wie stark invalide Du bist, je nachdem welches Körperteil beeinträchtigt ist.

Zur Visualisierung stell Dir einmal vor, an jedem Körperteil steht eine Zahl. Steht an Deinem Knie z.B. eine 50, bedeutet dies für Deinen Versicherer, dass Du zu 50% invalide bist, falls Du vom Knie abwärts eine dauerhafte Invalidität davonträgst. Hier ist es ratsam, die Versicherer genau zu vergleichen, da es auch hier deutliche Unterschiede gibt.

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