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Als Hundefriseur gut versichert!
Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Hundefriseure wichtig?
Wenn du als Hundefriseur tätig bist, dann kennst du die Freude und Zufriedenheit, die mit einem frisch gestylten Vierbeiner einhergeht. Doch wie in jedem Beruf gibt es auch hier Risiken. Ein kleiner Schnitt mit der Schere, ein nervöser Hund, der unerwartet zuckt, oder ein ausgerutschtes Pflegeprodukt können schnell zu unerwünschten Zwischenfällen führen. Genau hier kommt die Betriebshaftpflicht ins Spiel.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Hundefriseure schützt dich vor den finanziellen Folgen, die durch solche Unfälle entstehen könnten. Wenn der geliebte Vierbeiner deines Kunden aufgrund eines Fehlers von dir Schaden nimmt, kann das nicht nur zu hohen Tierarztkosten, sondern auch zu Schadensersatzforderungen führen. Ohne eine entsprechende Versicherung könntest du schnell in eine finanziell prekäre Situation geraten.
Was sollte in einer Betriebshaftpflicht für Hundefriseure auf jeden Fall abgesichert sein?
- Personenschäden: Sollte ein Hund während der Pflege verletzt werden oder sich selbst verletzen, ist es wichtig, dass die Kosten für die tierärztliche Versorgung abgedeckt sind.
- Sachschäden: Wenn beispielsweise ein Hund ausbüxt und dabei Ausrüstung oder das Eigentum Dritter beschädigt, sollte die Versicherung diesen Schaden abdecken.
- Vermögensschäden: Manchmal kann ein Fehler, den du gemacht hast, dazu führen, dass der Kunde finanziellen Schaden erleidet, der nicht direkt mit einem physischen Schaden verbunden ist. Auch hierfür sollte die Betriebshaftpflicht aufkommen.
- Mietsachschäden: Wenn du in gemieteten Räumlichkeiten arbeitest, sollten auch Schäden an diesen Räumen durch deine Tätigkeit abgedeckt sein.
Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflichtversicherung für Hundefriseure nicht nur ein Zeichen von Professionalität, sondern auch ein Zeichen von Fürsorge für die Tiere und ihre Besitzer ist. Es zeigt, dass du das Wohl des Hundes und den Schutz deines Geschäfts gleichermaßen ernst nimmst.
Leistungen Betriebshaftpflichtversicherung für Hundefriseure/ Hundesalons (DOGVERS- Konzept)
Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)
Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
– gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
– an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
– an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
Schäden an Hunden inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Hunden in Obhut gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert. Schäden durch Hunde untereinander sind subsidär mitversichert.
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.
Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten alle gesetzlichen Vertreter der Tierpension sowie deren Angestellte.
Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz
Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit.
Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen. Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der
endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.
Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden.
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