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Als Tierphysiotherapeut leistest du einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden unserer tierischen Freunde. Deine Arbeit ist nicht nur Berufung, sondern auch Verantwortung. In diesem Zusammenhang spielt die Betriebshaftpflichtversicherung eine entscheidende Rolle. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn bei deiner Arbeit ein Schaden entsteht. Drei Beispiele zeigen, warum diese Versicherung so wichtig ist:
Behandlungsfehler: Stell dir vor, du behandelst einen Hund und übersiehst eine kleine Verletzung, die sich durch die Behandlung verschlimmert. Der Hund braucht dann eine teure ärztliche Behandlung. In diesem Fall würde deine Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommen.
Unfall während der Therapie: Während einer Physiotherapie kann ein Tier unerwartet reagieren und sich selbst, dich oder Dritte verletzen. Solche Unfälle können schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Deine Betriebshaftpflichtversicherung würde hier einspringen und die Kosten für eventuelle Heilbehandlungen oder Schmerzensgeldforderungen übernehmen.
Sachschäden: Angenommen, du arbeitest in den Räumlichkeiten deines Kunden und beschädigst während der Behandlung versehentlich eine wertvolle Einrichtung. Auch in diesem Fall übernimmt deine Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstandes.
Diese Beispiele zeigen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur ein Zeichen von Professionalität ist, sondern auch eine unverzichtbare Absicherung für dich und deine Praxis. Sie ermöglicht es dir, dich voll und ganz auf deine Arbeit zu konzentrieren, ohne dir Gedanken über mögliche finanzielle Risiken machen zu müssen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tierphysiotherapeuten sollte folgende Leistungen abdecken:
Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)
Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
-gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
-an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
-an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
Schäden an Tieren inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Tieren gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert.
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.
Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten alle gesetzlichen Vertreter der Praxis sowie deren Angestellte.
Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz
Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit
Weitere Leistungen
-Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken
-Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen
-Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird
Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden
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