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Betriebshaftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker
Warum ist eine Betriebshaftpflicht für dich als Tierheilpraktiker wichtig?
Wenn du eine Hund oder einer Katze untersuchst, zeigt das vor allem eines: das große Vertrauen, das der Tierbesitzer in dich setzt. Mit viel Liebe und Engagement kümmerst du dich um deine tierischen Patienten und tust alles, um ihnen zu helfen.
Dein Bewusstsein für die große Verantwortung, die du für das Leben und die Gesundheit deiner Schützlinge trägst, ist unabdingbar. Dein Einfühlungsvermögen ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Behandlung. Aber auch den Besten unterläuft mal ein Fehler.
Vielleicht bleibt eine Akupunkturnadel im dichten Fell eines Hundes unbemerkt oder eine Katze reagiert unerwartet auf eine Injektion.
Solche kleinen Missgeschicke lassen sich nicht immer vermeiden. Aber mit der richtigen Versicherung kannst du für entstandene Schäden aufkommen, ohne dir finanzielle Sorgen machen zu müssen.
Was sollte eine Betriebshaftpflicht für Tierheilpraktiker auf jeden Fall absichern?
Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker sollte mindestens folgende Leistungen abdecken:
- Personen- und Sachschäden: Falls bei deiner Arbeit als Tierheilpraktiker Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden, kommt die Versicherung für die Schadensersatzansprüche auf.
- Vermögensschäden: Wenn durch deine Tätigkeit ein finanzieller Schaden für Dritte entsteht, ist dieser ebenfalls abgesichert.
- Mietsachschäden: Die Versicherung sollte auch für Schäden aufkommen, die du während der Nutzung von gemieteten Räumlichkeiten verursachst.
Drei Schadenbeispiele für die eine Betriebshaftpflicht für Tierheilpraktiker leistet:
- Behandlungsfehler mit gesundheitlichen Folgen: Während einer Behandlungssitzung wendet ein Tierheilpraktiker eine spezielle Massagetechnik bei einem Hund an. Leider übt der Praktiker zu viel Druck aus, was zu einer Verletzung des Hundes führt. Der Hund benötigt daraufhin eine tierärztliche Behandlung, deren Kosten sowie eventuelle Schmerzensgeldforderungen des Besitzers durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt werden könnten.
- Unfall im Behandlungsraum: Ein Hund rutscht auf einem frisch gereinigten, noch feuchten Boden in der Praxis des Tierheilpraktikers aus und bricht sich dabei ein Bein. Die Behandlungskosten und eventuelle weitere Schadensersatzansprüche des Hundebesitzers, wie z.B. für die notwendige Rehabilitation des Hundes, könnten durch die Betriebshaftpflichtversicherung übernommen werden.
- Allergische Reaktion auf Naturheilmittel: Der Tierheilpraktiker setzt bei der Behandlung eines Hundes ein Naturheilmittel ein, auf das der Hund unerwartet mit einer schweren allergischen Reaktion reagiert. Die erforderliche Notfallbehandlung und mögliche langfristige Gesundheitsschäden des Hundes könnten einen finanziellen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen, der durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein könnte.
Fazit: Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker bietet dir als Profi im Umgang und der Behandlung mit Hunden einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen. Sie ermöglicht es dir, deinen Berufsalltag sorgenfrei und bestmöglich abgesichert zu gestalten.
Leistungsübersicht für eine Betriebshaftpflicht für Tierheilpraktiker – DOGVERS – Konzept
Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)
Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
-gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
-an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
-an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
Schäden an Tieren inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Tieren gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert.
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.
Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten alle gesetzlichen Vertreter der Praxis sowie deren Angestellte.
Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz
Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit
Weitere Leistungen
-Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken
-Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen
-Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird
Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden
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