zwei Liegestühle im Sand am Meer Reiserücktritt

Unbe­schwert in den Urlaub – mit der Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung mit oder ohne Reise­ab­bruch-Versi­che­rung

Deine Vorteile

Die Reiserücktrittsversicherung schützt dich vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn du deine Reise nicht oder nur verspätet antreten kannst. Wenn du z. B. für deine Familie eine Versicherung abschließt und ein Familienmitglied vor der Reise krank wird und du die Reise nicht antreten kannst, ist die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur für dich da und springt für die entstehenden Stornokosten ein! Mit der Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) bist du während der Reise geschützt und versicherst einen Abbruch oder die Verlängerung deiner Reise – und das weltweit.

Besonderes Highlight: Reiserücktritt bei Erkrankung, Unfall oder Tod deines zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

Die Hanse Merkur leistet z.B. bei einer unerwartet schweren Erkrankungen deines Hundes bzw. deiner Katze, wenn eine Bescheinigung des Tierarztes mit der Diagnose und dem Behandlungsdatum vorliegt.

Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen

Testsieger bei Stiftung Warentest Finanztest

Stornokosten-Übernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird

Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte bekommen Sie den kompletten Reisepreis zurück)

Optional mit Corona-Zusatzschutz: Absicherung bei Quarantäne

Schütze dich vor finanziellen Schäden

Tarif­ver­gleich

Reise­rück­tritts­versi­che­rung für eine Reise Jahres-Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
Leis­tungs­be­schrei­bung Download PDF Download PDF
Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
Reise­ab­bruch-Versi­che­rung (Urlaubs­ga­rantie) (√) (√)
Corona-Zusatz­schutz (Reise­rück­tritts­versi­che­rung & Urlaubs­ga­rantie) (√) separat abschließbar
Anzahl versi­cherter Reisen 1 Reise Beliebig viele Reisen inner­halb eines Jahres
Maxi­male Reise­dauer Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung
Maxi­male Reise­dauer Reise­ab­bruch-Versi­che­rung 56 Tage pro Reise
Geltungs­be­reich weltweit weltweit
Reise­arten Flug-, Bahn- und Busreisen und eigene Anreise mit dem Auto

Spezi­al­ta­rife für Schiffs­reisen

Alle Reise­arten
Güns­tiger Fami­li­en­tarif
(gilt auch für Paare)
Güns­tiger Grup­pen­tarif
Last Minute-Tarif
Preis­über­sicht Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie

Corona-Zusatzschutz

Jahresversicherung
Zahlungs­weise Einmalig bei Abschluss Jähr­lich
Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung (bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reise­preis von 1.000 €)

44 €

für 1 Reise

49 €

pro Jahr

(beliebig viele Reisen)

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung (bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reise­preis von 1.000 €)

49 €

für 1 Reise

54 €

pro Jahr

(beliebig viele Reisen)

Beispielpreis Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch-Versicherung (bis zum 65. Geburtstag, bei einem Reise­preis von 1.000 €)

53 €

für 1 Reise

Corona-Reiseschutz separat abschließen

(✓) = optional

Schütze dich vor finanziellen Schäden

Auf einen Blick – die wich­tigsten Leis­tungen

Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

Bei verspätetem Reiseantritt

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

Bei Umbuchung der Reise

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt

Versicherte Gründe

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Tod, schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende/-empfang
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
  • Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
  • Schüler-/Studentenschutz:
    • Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
    • Nichtversetzung

Selbstbehalt

Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherung für eine Reise:

  • Kein Selbst­be­halt außer bei ambu­lant behan­delten Erkran­kungen (20 % des erstat­tungs­fä­higen Scha­dens, mindes­tens jedoch 25 € je versi­cherte Person)
  • Der Selbst­be­halt kann optional mit einer zusätz­li­chen Selbst­be­halts­über­nah­me­ver­si­che­rung im Buchungs­pro­zess voll­ständig ausge­schlossen werden.

Selbstbehalt Jahres-Reiserücktrittsversicherung

  • Kein Selbst­be­halt

Bei Reiseabbruch

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten

Bei Unterbrechung der Reise

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis)
  • Ersatz der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können

Bei verspäteter Rückreise

  • Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen
  • Erstattung der zusätzlich Rückreisekosten und den hierdurch verursachten Kosten

Versicherte Gründe

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Tod, schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende/-empfang
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze
  • Bei Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben oder Wirbelstürmen am Urlaubsort

Selbstbehalt

  • Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person)
  • Der Selbstbehalt kann optional mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsübernahmeversicherung im Buchungsprozess vollständig ausgeschlossen werden.

Schütze dich vor finanziellen Schäden

Fragen & Antworten Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung

Reiserücktrittsversicherung – Gründe für einen Reiserücktritt

In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organs
  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
  • Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
  • Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
  • Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person

Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihren Urlaub nicht antreten können, bitten wir Sie, das Formular für Schadenanzeigen zur Reiserücktrittsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglich zurückzusenden. Sollten weitere Belege als die im Formular geforderten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen – dann kann nichts mehr schiefgehen. Spätestens ist der Abschluss 30 Tage vor Ihrem Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie abzuschließen, wenn Sie gerne und viel auf Reisen sind. Schon bei mehr als 2 Reisen im Jahr lohnt sich häufig die Versicherung – und schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie eine Reise beispielsweise aufgrund von Krankheit, betriebsbedingter Kündigung oder plötzlichem Arbeitsplatzwechsel nicht antreten können, aber auch falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet abreisen müssen.

Vertragsabschluss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen – so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Auch Last-Minute-Buchungen können von uns versichert werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist gültig bei allen Reisen, die Sie nach Versicherungsabschluss buchen. Wenn Sie bereits Reisen vor Abschluss gebucht haben, sind diese auch versichert, sofern zwischen dem Abschluss der Reiseversicherung und Reisebeginn maximal 30 Tage liegen. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Abschluss und Reisebeginn liegen, sind nur Reisen versichert, wenn der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt.

Risikopersonen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres
    • Ehepartnerin/-partners oder
    • Lebenspartnerin/-partners oder
    • Lebensgefährtin/-gefährten
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

Keine versteckten Kosten

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fallen keine Selbst­beteiligungs­kosten an.

Bei der einmaligen Reisekosten­versicherung müssen Sie keine Selbst­beteiligung zahlen, mit der Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt die Selbst­beteiligung 20 % des erstattungs­fähigen Schadens oder mindestens 25 Euro pro versicherter Person. Sie können den Selbstbehalt optional auch vollständig über die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen.

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen – also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Zusatzschutz können Sie sich außerdem für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

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