Hundekrankenversicherung Schaden melden: Anleitung, Fristen und Unterlagen beim Einreichen von Tierarztrechnungen
Martin Markowsky
Juni 11, 2026


Einen Schaden bei der Hundekrankenversicherung korrekt zu melden dauert 10 Minuten, wenn die Unterlagen stimmen, und Wochen, wenn eine einzige Angabe fehlt. Eine fehlende Diagnose auf der Rechnung, ein nicht aufgeführter GOT-Satz oder eine verpasste Ausschlussfrist von häufig nur 3 Monaten reichen aus, damit der Versicherer die Erstattung kürzt oder vollständig ablehnt.
Der Ablauf selbst ist in 6 Schritten erledigt: Tierarztrechnung mit Diagnose und GOT-Positionen anfordern, Unterlagen digital einreichen, Erstattung abwarten. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Versicherer bei wenigen Tagen bis 4 Wochen. Selbst bei einer Kürzung oder Ablehnung stehen dir Widerspruchsmöglichkeiten bis hin zur kostenlosen Schlichtung offen.
Welche Behandlungen gelten als Schadensfall bei deiner Hundekrankenversicherung?
Ein Schadensfall bei der Hundekrankenversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer Krankheit oder eines Unfalls, die nach Versicherungsbeginn eintritt. Die Versicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen 3 Schadensarten: Krankheit, Unfall und Operation. Ein Versicherungsfall muss nach dem offiziellen Beginn des Versicherungsschutzes und vor dem Ende des Vertrags eintreten, um erstattungsfähig zu sein.
Abgedeckte Behandlungen nach einem Unfall
Ein Unfall ist versicherungstechnisch ein plötzlich von außen auf den Körper deines Hundes einwirkendes Ereignis, das zu einer Verletzung führt. Chronischer Verschleiß oder Erkrankungen, die sich über die Zeit entwickeln, gelten nicht als Unfall. Nach einem Unfall übernimmt die Versicherung typischerweise die Kosten für Diagnostik, Notfallbehandlung und die anschließende Nachsorge. Die Dauer der Kostenübernahme für die Nachbehandlung variiert je nach Tarif stark und reicht von wenigen Wochen bis zu einem unbegrenzten Zeitraum. Eine Besonderheit bei Unfällen ist, dass die meisten Tarife keine Wartezeit vorsehen, der Schutz gilt oft ab dem ersten Vertragstag.
Übernahme von Kosten für Diagnostik und Labor
Die Übernahme von Kosten für Diagnostik und Labor umfasst Verfahren zur Feststellung einer Krankheit oder Verletzung. Die Kostenübernahme ist an die medizinische Notwendigkeit gekoppelt, die vom Tierarzt begründet wird. Die Kosten werden üblicherweise bis zum 3. Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet, wobei der 4. Satz nur im Notdienst zur Anwendung kommt.
Gängige diagnostische Verfahren und ihre typischen Kosten sind:
- Röntgen: Die Kosten liegen zwischen 50 € und 400 €, abhängig von der Anzahl der Aufnahmen und dem Bedarf einer Narkose.
- Ultraschall: Die Kosten betragen 59 € bis 177 € für eine diagnostische Sonographie.
- Computertomografie (CT): Die Kosten belaufen sich auf 350 € bis 1.500 €, je nach untersuchter Körperregion.
- Magnetresonanztomografie (MRT): Die Kosten variieren von 700 € bis 2.100 €.
- Laboruntersuchungen (Blut, Urin): Die Kosten für ein großes Blutbild liegen zwischen 24 € und 71 €.
Erstattung für Medikamente und Verbandsmaterial
Die Erstattung für Medikamente und Verbandsmaterial umfasst alle vom Tierarzt verordneten und medizinisch notwendigen Mittel.
Erstattungsfähige Mittel sind:
- Verschreibungspflichtige Medikamente
- Vom Tierarzt abgegebene Arzneimittel
- Verbandsmaterial
- Spritzen und Kanülen
Nicht erstattungsfähige Mittel sind typischerweise:
- Diät- und Ergänzungsfutter
- Pflegeprodukte
- Nicht verschreibungspflichtige Präparate wie Bachblüten oder Nahrungsergänzungsmittel
Einige Tarife erstatten alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Physiotherapie, wenn sie von einem Tierarzt durchgeführt werden. Um die Erstattung für diese Behandlungen und Materialien zu erhalten, müssen sie korrekt beantragt werden.
Eine Tierarztrechnung bei der Hundekrankenversicherung einreichen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Einreichen einer Tierarztrechnung ist unkompliziert, wenn du die richtigen Schritte befolgst.
Schritt 1: Den Tierarztbesuch und die Diagnose dokumentieren lassen
Informiere die Tierarztpraxis proaktiv darüber, dass du eine versicherungskonforme Rechnung für die Hundekrankenversicherung benötigst. Fordere direkt nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung an, die die genaue Diagnose und alle Leistungen mit den entsprechenden GOT-Positionen enthält.
Schritt 2: Alle notwendigen Unterlagen und Rechnungen sammeln
Sammle alle Dokumente, die für die Schadenmeldung relevant sind. Dazu gehören die Originalrechnung, der Behandlungsbericht und eventuelle Laborergebnisse. Erstelle von allen Dokumenten sofort digitale Kopien in Form von Fotos oder Scans als Backup.
Schritt 3: Das Formular zur Schadenmeldung des Versicherers finden
Du findest das Schadenformular typischerweise im Online-Kundenportal oder in der App deines Versicherers.
Wo findest du das Formular zur Schadenmeldung?
Das Formular zur Schadenmeldung findest du im Online-Kundenportal, in der App des Versicherers, auf dessen Website oder du forderst es per Post an.
Welcher Weg ist der schnellste?
Der schnellste Weg ist die Nutzung des Online-Portals oder der App. Diese digitalen Kanäle ermöglichen eine schnellere Übermittlung und Bearbeitung. Zudem bieten sie oft eine Funktion zur Statusverfolgung der eingereichten Schadenmeldung.
Schritt 4: Die Schadenmeldung vollständig und korrekt ausfüllen
Fülle das Schadenformular vollständig und korrekt aus, um Verzögerungen zu vermeiden.
Obligatorische Angaben im Formular sind:
- Versicherungsnummer
- Chipnummer deines Hundes
- Genaue Diagnose des Tierarztes
- Deine IBAN für die Erstattung
Häufige Fehler, die zu Verzögerungen führen, sind unleserliche Angaben, eine fehlende Diagnose auf der Rechnung oder eine falsche Bankverbindung.
Schritt 5: Die Rechnung und alle Dokumente einreichen
Übermittle die Schadenmeldung zusammen mit allen gesammelten Dokumenten an die Versicherung.
Wie kannst du die Unterlagen an die Versicherung übermitteln?
Du kannst die Unterlagen über das Online-Portal oder die App, per E-Mail oder per Post an die Versicherung übermitteln. Die effizienteste Methode ist der Upload über das Online-Portal oder die App, da die Dokumente sofort beim Versicherer eingehen und die Bearbeitung oft nur wenige Werktage dauert. Per E-Mail kann es mehrere Werktage in Anspruch nehmen, während der Postweg mit bis zu 2 Wochen am längsten dauert.
Schritt 6: Auf die Bearbeitung und Erstattung warten
Die Zeitspanne für die Bearbeitung eines Schadensfalls variiert je nach Versicherer und liegt zwischen wenigen Tagen und bis zu 4 Wochen. Für eine schnelle Bearbeitung ist es entscheidend, dass alle benötigten Informationen von Anfang an vorliegen.

Welche Informationen und Unterlagen benötigst du für die Schadenmeldung?
Vollständige und korrekte Unterlagen sind der Schlüssel zu einer schnellen Erstattung durch die Hundekrankenversicherung.
Notwendige Angaben zum Versicherungsvertrag und zum Hund
- Name des Versicherungsnehmers
- Vollständige Versicherungsnummer
- Name deines Hundes
- Chip- oder Tätowierungsnummer deines Hundes
Erforderliche Details auf der Tierarztrechnung
- Name und Anschrift der Tierarztpraxis/Klinik
- Behandlungsdatum
- Eindeutige Diagnose
- Detaillierte Auflistung der Leistungen mit den jeweiligen GOT-Positionen und dem dafür angewendeten Satz
- Auflistung der Medikamente und Materialien
- Rechnungsnummer und -datum
Wichtige medizinische Informationen zur Behandlung
- Detaillierter Behandlungs- oder Diagnosebericht
- Relevante Laborergebnisse oder Befunde (z.B. Röntgenbilder)
- Bei Operationen: OP-Bericht und Narkoseprotokoll
Nachdem diese Unterlagen eingereicht wurden, beginnt der interne Prüfungsprozess bei der Versicherung.
Was passiert nach dem Einreichen der Schadenmeldung?
Nach Eingang der Schadenmeldung prüft die Versicherung die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und vertragliche Deckung.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Schadenmeldung?
Die Bearbeitung einer Schadenmeldung dauert je nach Versicherer und Komplexität des Falls unterschiedlich lange und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen. Die Dauer wird durch die Vollständigkeit der Unterlagen und die Komplexität des Falls beeinflusst. Eine digitale Einreichung über eine App kann die Bearbeitung beschleunigen, ist aber keine Garantie für eine Erstattung innerhalb weniger Stunden.
Wie erfolgt die Auszahlung der Kostenerstattung?
Die Auszahlung der Kostenerstattung erfolgt über 2 Hauptmethoden.
- Erstattung an dich: Du bezahlst die Tierarztrechnung zunächst selbst (Vorkasse) und erhältst das Geld nach Prüfung des Falls von der Versicherung auf dein Konto zurück.
- Direktabrechnung mit dem Tierarzt: Mit einer Abtretungserklärung erlaubst du der Versicherung, direkt mit der Tierarztpraxis abzurechnen. Voraussetzung ist, dass die Praxis diesem Verfahren zustimmt.
Was bedeutet eine teilweise Erstattung der Kosten?
Eine teilweise Erstattung bedeutet, dass die Versicherung nicht die volle Rechnungssumme übernimmt.
Die 4 häufigsten Gründe für eine Teilerstattung sind:
- Tariflicher Selbstbehalt: Ein vertraglich vereinbarter Anteil, oft 10 % bis 20 % oder ein fester Betrag pro Schadensfall, wird von der Erstattungssumme abgezogen.
- Erreichen der jährlichen Leistungsgrenzen: Der Tarif sieht eine maximale Erstattungssumme pro Jahr vor, die bereits ausgeschöpft ist.
- Überschreitung des versicherten GOT-Satzes: Dein Vertrag deckt die Kosten nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz (z.B. 2-facher Satz). Rechnet der Tierarzt einen höheren Satz ab, musst du die Differenz selbst tragen.
- Nicht versicherte Leistungsposten: Die Rechnung enthält Posten, die laut Vertrag nicht erstattungsfähig sind, wie Diätfutter.
In manchen Fällen kommt es nicht nur zu einer teilweisen, sondern zu einer vollständigen Ablehnung.

Häufige Gründe für die Ablehnung oder Kürzung einer Schadenmeldung
Ablehnungen einer Schadenmeldung sind oft auf Vertragsdetails zurückzuführen und können durch genaue Kenntnis des Tarifs vermieden werden.
Die Behandlung ist im Vertrag nicht versichert
Die Ablehnung erfolgt, weil die Behandlung unter die vertraglichen Leistungsausschlüsse fällt. Beispiele hierfür sind oft angeborene Erbkrankheiten, bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen oder rein kosmetische Eingriffe. Es ist wichtig, den Vertrag vor Abschluss genau auf solche Ausschlüsse zu prüfen.
Die Wartezeit für die Erkrankung war noch nicht abgelaufen
Die Wartezeit ist ein festgelegter Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Leistungsanspruch für bestimmte Ereignisse besteht. Die allgemeine Wartezeit für Krankheiten beträgt meist 3 Monate. Für besondere Behandlungen wie Operationen bei Hüftgelenksdysplasie (HD) oder Ellbogendysplasie (ED) gilt oft eine besondere Wartezeit von 6 Monaten. Entscheidend für die Einhaltung der Wartezeit ist der Zeitpunkt, an dem die ersten Symptome der Krankheit aufgetreten sind, nicht der Zeitpunkt der finalen Diagnose.
Die eingereichten Unterlagen sind unvollständig oder fehlerhaft
Die Leistung wird gekürzt oder abgelehnt, weil die Unterlagen Mängel aufweisen. Konkrete Beispiele sind eine fehlende oder unklare Diagnose auf der Rechnung, unleserliche Dokumente oder widersprüchliche Angaben im Behandlungsverlauf. Versicherer sind nicht immer verpflichtet, fehlende Dokumente proaktiv anzufordern.
Der Schadensfall wurde zu spät gemeldet
Es gibt vertragliche Fristen für die Meldung eines Schadensfalls, die eingehalten werden müssen.
Welche Fristen gelten für die Meldung eines Schadens?
Die Fristen für die Meldung eines Schadens sind stark vom jeweiligen Vertrag abhängig, wobei eine häufige Frist 3 Monate nach der Behandlung beträgt. Diese Frist wird als "Ausschlussfrist" bezeichnet. Bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch vollständig, auch wenn die Behandlung an sich versichert gewesen wäre.
Wann solltest du einen Schaden also melden?
Ein Schaden sollte unverzüglich nach der Behandlung gemeldet werden, um Fristen sicher einzuhalten und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Was kannst du tun, wenn eine Leistung abgelehnt wird?
Wenn eine Leistung abgelehnt wird, kannst du schrittweise vorgehen, um die Entscheidung prüfen zu lassen.
Die Schritte bei einer Ablehnung sind:
- Lege schriftlichen Widerspruch beim Versicherer ein. Sende diesen per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
- Warte auf die Antwort des Versicherers.
- Schalte den Versicherungsombudsmann e.V. als kostenlose Schlichtungsstelle ein. Dessen Funktion ist es, neutral zwischen dir und der Versicherung zu vermitteln. Seine Entscheidung ist für die Versicherung bis zu einem Streitwert von 10.000 € bindend.
- Erwäge den Klageweg als letzte Option, falls die vorherigen Schritte erfolglos bleiben.
Martin Markowsky
Versicherungsmakler & Hundeexperte
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