Jagd-Haftpflichtversicherung für Jäger & Hund
Bestens geschützt auf die Pirsch

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland für Jäger gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt dich, wenn Du bei deiner Jagdtätigkeit anderen einen Schaden zufügst, z. B. wenn sich aus deinem Gewehr versehentlich ein Schuss löst und jemand verletzt wird.
Mit einer Jagdhaftpflichtversicherung sind auch deine Jagdhunde mitversichert. In der Premium-Variante sogar, wenn sie ungeprüft sind. So bist du auch geschützt, wenn deine Hunde zum Beispiel beim Nachsetzen auf ein Reh über die Straße rennen und einen Verkehrsunfall verursachen.
Was sollte die Jagdhaftpflicht für Jäger und Jagdhunde absichern?
Versicherungssumme Personen-, Sach- oder Vermögensschäden 5, 10 oder 15 Mio. Euro pauschal
Verzicht auf den Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden, z. B. Querschläger oder Abpraller
Kautionen bis 100.000 Euro
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
Schadensersatzansprüche Angehöriger (inkl. Schmerzensgeld)
Halten und Führen von Jagdgebrauchshunden
Produkthaftpflicht aus Inverkehrbringen von Wildbret
Fahrlässiges Überschreiten von Rechten im Jagdschutz
- Antragsanforderung Jagdhaftpflicht
- Leistungen im Detail
- Beitragsübersicht
- Versicherungsbedingungen
Jagdhaftpflichtversicherung | Leistung |
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Ausländische Jäger, hier nur gesetzliche Ansprüche nach deutschem Recht | |
Auslandsschäden | |
Beschädigung von Wohnräumen | max. 1 Mio. Euro pro Jahr |
Fahrlässiges Überschreiten der Notwehr | |
Fahrlässiges Überschreiten von Rechten im Jagdschutz | |
Gefälligkeitshandlungen | max. 10.000 Euro für alle Schäden pro Jahr |
Halten und Führen von Jagdgebrauchshunden (auch außerhalb der Jagd), sowie Beizvögeln Frettchen | |
Halten und Führen von max. 3 Jagdgebrauchshunden | max. 3 Hunde |
Haltung von Jagdhundwelpen bis Alter 12 Monate (auch ohne Abrichte-Nachweis) | |
Kautionen | max. 100.000 Euro |
Kinder und Ehegatten während der Jagdscheinausbildung und -prüfung | |
Legen von Gift (mit behördlicher Erlaubnis) | |
Produkthaftpflicht aus Inverkehrbringen von Wildbret | |
Schäden aus dem erlaubten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd | |
Schäden aus ehrenamtlicher jagdlicher Tätigkeit | |
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen | max. 10.000 Euro pro Schaden und pro Jahr |
Schadensersatzansprüche Angehöriger (inkl. Schmerzensgeld) | |
Tagesjagdschein | 14 aufeinanderfolgende Tage |
Umweltschäden | max. 3 Mio. Euro pro Schaden und Jahr |
Unfallschäden an fremden geliehenen Waffen | max. 2.500 Euro pro Schaden und Jahr |
Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden, z. B. Querschläger oder Abpraller | max. 100.000 Euro pro Schadenfall, 2-fache Maximierung pro Jahr |
Wiederladen von Munition (nicht gewerbsmäßig) |
Was kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?
- Versicherungssumme: 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Umfang: Jahresjagdschein (auch Jahresjugend- und Jahresfalknerjagdschein)
- Laufzeit: Versicherungsperiode 01.04., 0 Uhr bis 31.03., 0 Uhr des Folgejahres
Jahresbeitrag: 56,53 EUR
Bedingungen & VVG Kundendokumente |
Prospekt Helvetia Privathaftpflichtversicherung O.113 |