Gebührenordnung der Tierärzte (GOT)

Welche Gebührensätze gibt es in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Es gibt vier GOT-Gebührensätze, nach denen Tierärzte ihre Leistungen abrechnen können:

Der einfache GOT-Satz (1-facher Satz) ist die Mindestgebühr, die ein Tierarzt für die Behandlung laut Gesetz berechnen muss. Dieser Satz wird in der Regel für Behandlungen unter einfachen Bedingungen in ländlichen Regionen angewandt, zum Beispiel in einer Landpraxis.
Der zweifache GOT-Satz (2-facher Satz) wird bei erschwerten Bedingungen eingesetzt (z.B. ältere Haustiere, beißende Hunde oder kratzende Tiere wie Katzen).
Der dreifache GOT-Satz (3-facher Satz) kommt zum Einsatz, wenn größere Untersuchungsmethoden oder spezielle Geräte benötigt werden, wie zum Beispiel ein Ultraschall, wenn dein Hund etwas verschluckt hat.

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