Betriebshaftpflicht für Hundefriseure

Hundefriseure sind gut versichert mit

Einfach hier berechnen und abschliessen

Als Hundefriseur gut versichert!

Die Betriebshaftpflicht für Hundefriseure bzw. Hundesalons

Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Hundesitter wichtig?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Hundesitter wichtig, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern, die bei der Betreuung von Hunden auftreten können. Denn auch bei größter Sorgfalt kann es passieren, dass ein Hund ausbüxt und Schäden anrichtet oder dass ein Hund krank wird und teure Tierarztkosten entstehen. Ohne Versicherung können solche Schäden schnell existenzbedrohend werden.

Was sollte in einer Betriebshaftpflicht für Hundesitter auf jeden Fall abgesichert sein?

In einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hundesitter sollten auf jeden Fall Schäden abgesichert sein, die während der Betreuung von Hunden entstehen können. Dazu zählen beispielsweise Schäden an der Wohnung oder dem Mobiliar des Kunden, Schäden an der Kleidung oder dem Körper des Kunden sowie Schäden an anderen Personen oder Tieren, die durch den Hund des Kunden verursacht wurden. Auch die Übernahme von Tierarztkosten bei Verletzungen des betreuten Hundes sollte in der Versicherung enthalten sein.

Leistungen Betriebshaftpflichtversicherung für Hundefriseure/ Hundesalons (DOGVERS- Konzept)

Versicherungssummen
3 Mio, 5 Mio oder 10 Mio pauschal (je nach Beantragung)

Mietsachschäden
Bis zu 3.000.000 € an:
– gemieteten Räumen und deren Ausstattung anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen

– an unbeweglichen Sachen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen
– an unbeweglichen Sachen durch sonstige Ursachen an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden oder Räumen

Schäden an Hunden inkl. Abhandenkommen
Schuldhaft verursachte Schäden an Hunden in Obhut gelten bis zu 20.000 € (SB 250 €) je Tier und Versicherungsfall als mitversichert. Schäden durch Hunde untereinander sind subsidär mitversichert.

Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
Der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten gilt bis zu 50.000 € als mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens 100 € – max 500 € je Schadenfall.

Versicherte Personen
Als versicherte Personen gelten alle gesetzlichen Vertreter der Tierpension sowie deren Angestellte.

Veranstaltungen
Versichert sind betriebsübliche Veranstaltungen wie Betriebsfeiern, Ausflüge, Tag der offenen Tür, etc. Ausgeschlossen sind Fahrgeschäfte und Hüpfburgen, hierzu ist eine gesonderte Police notwendig.

Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in Europa und Schweiz

Einsatz von Geräten und Vorrichtungen
Mitversichert ist der Einsatz von Geräten und Vorrichtungen zur Ausübung der Tätigkeit.

Weitere Leistungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken Mitversichert ist die Beauftragung fremder Unternehmen oder Subunternehmen. Nachhaftung besteht bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag wegen der
endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Liefereinstellung beendet wird.

Betriebsgelände
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen genutzt werden.

Einfach hier berechnen und abschliessen oder telefonisch beraten lassen

Eine nette Überschrift

DOGVERS GmbH - Absicherung für alle Felle hat 4,97 von 5 Sternen | 232 Bewertungen auf ProvenExpert.com